WZ-Code 90.20.3
Orchester, Chöre sowie sonstige Musikerinnen und Musiker
Der WZ-Code 90.20.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Orchester, Chöre sowie sonstige Musikerinnen und Musiker“. Er gehört zur Klasse 90.20 (Darstellende Kunst) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 90.20.3?
Umfasst
- Produktion und Aufführung von Konzerten und musikalischen Bühnendarbietungen (ausgenommen Opern und Musicals):
- • Tätigkeiten von Musikensembles, Musikbands, Orchestern, Kapellen oder Chören
- • Tätigkeiten von selbstständigen Musikerinnen und Musikern
- • Tätigkeiten von selbstständigen Dirigentinnen und Dirigenten
Umfasst ferner
- Betrieb von Konzerthallen und Spielstätten für musikalische Bühnendarstellungen (ausgenommen Opern und Musicals) für das eigene Ensemble
Umfasst nicht
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 74.99.1
- Casting-Tätigkeiten, siehe 78.10.0
- Produktion und Aufführung von Opern und Musicals, siehe 90.20.2
- Tätigkeiten von selbstständigen Opernsängerinnen und -sängern, Musicaldarstellerinnen und -darstellern, siehe 90.20.2
- Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste, ausgenommen solcher für das eigene Ensemble, siehe 90.31
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 90 | Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst |
| Gruppe | 90.2 | Darstellende Kunst |
| Klasse | 90.20 | Darstellende Kunst |
| Unterklasse | 90.20.3 | Orchester, Chöre sowie sonstige Musikerinnen und Musiker |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 90.20.3 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 90.01.2teilweise – Tätigkeiten von Musikensembles, Orchestern, Kapellen, Chören
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 90.20.3
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Aufführung von Konzerten (Orchester, Kapellen und Chöre; nicht Aufführung von Opern und Musicals)
- Bands (Musikgruppen)
- Blaskapellen
- Chöre
- Combos
- Dirigent(en/innen), selbstständige
- Jazzkapellen
- Kammermusiker/innen, selbstständige
- Kammersänger/innen, selbstständige
- Kapellen (Musikgruppen)
- Kapellmeister/innen, selbstständige
- Konzertorchester
- Konzertsänger/innen, selbstständige
- Kurkapellen
- Musikbands
- Musiker/innen, selbstständige
- Musikgruppen
- Musikproduktionen durch Musikgruppen
- Opernsänger/innen, selbstständige
- Orchester
- Organist(en/innen), selbstständige
- Philharmonien (Orchester)
- Pianist(en/innen), selbstständige
- Sänger/innen, selbstständige
- Tanzkapellen
- Unterhaltungskapellen
Weitere Unterklassen von 90.20
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.