WZ-Code 90.20.4
Ballett
Der WZ-Code 90.20.4 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Ballett“. Er gehört zur Klasse 90.20 (Darstellende Kunst) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 90.20.4?
Umfasst
- Produktion und Aufführung von Ballettvorstellungen und sonstigen tänzerischen Bühnendarbietungen:
- • Tätigkeiten von Ballett- und Tanzensembles
- • Tätigkeiten von selbstständigen Tänzerinnen und Tänzern
Umfasst ferner
- Betrieb von Spielstätten für das eigene Ballett- oder Tanzensemble
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 90 | Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst |
| Gruppe | 90.2 | Darstellende Kunst |
| Klasse | 90.20 | Darstellende Kunst |
| Unterklasse | 90.20.4 | Ballett |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 90.20.4 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 90.01.2teilweise – Tätigkeiten von Tanzensembles
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 90.20.4
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Aufführung von Ballettstücken (Ballettgruppen)
- Ballettgruppen
Weitere Unterklassen von 90.20
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.