WZ-Code 59.11.1
Herstellung von Vlogs

Der WZ-Code 59.11.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Vlogs“. Er gehört zur Klasse 59.11 (Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 59.11.1?

Umfasst

  • Produktion von Videoinhalten, die auf Online-Content-Sharing-Plattformen veröffentlicht werden (z. B. Vlogs, Video-Podcasts etc.), darunter auch solche mit Werbeinhalten

Umfasst nicht

  • Filmnachbearbeitung, siehe 59.12.0
  • Ton- und Hörbuchaufnahmen, siehe 59.20.2
  • Filmverarbeitung (ohne Bearbeitung von Kinofilmen), siehe 74.20.2
  • Tätigkeiten von Vermittlungsagenturen für Schauspielerinnen, Schauspieler, Künstlerinnen und Künstler, siehe 74.99.1
  • Tätigkeiten selbstständiger Schauspielerinnen und Schauspieler, einschließlich Influencerinnen und Influencern, die in Vlogs auftreten, siehe 90.20.1
  • Tätigkeiten selbstständiger Bühnenbildnerinnen und -bildern sowie sonstige Hilfstätigkeiten für die darstellende Kunst, siehe Gruppe 90.3
  • Tätigkeiten selbstständiger Regisseurinnen und Regisseure, siehe 90.39.9

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittJVerlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung59Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik
Gruppe59.1Herstellung von Filmen und Fernsehprogrammen, deren Verleih und Vertrieb, Kinos
Klasse59.11Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen
Unterklasse59.11.1Herstellung von Vlogs

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 59.11.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 59.11.0teilweise – Produktion von Videoinhalten, die auf Online-Content-Sharing-Plattformen veröffentlicht werden (z. B. Vlogs)

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 59.11.1

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Herstellung von Web-Videos
  • Influencer, die Vlogs und andere selbstkreierte Videoinhalte auf Videoplattformen hochladen
  • Produktion von Internetvideos
  • Videos auf Youtube hochladen (Blogger)
  • Youtuberinnen und Youtuber

Weitere Unterklassen von 59.11

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.