WZ-Code 85.32.0
Berufsbildende weiterführende Schulen
Der WZ-Code 85.32.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Berufsbildende weiterführende Schulen“. Er gehört zur Klasse 85.32 (Berufsbildende weiterführende Schulen) im Abschnitt Q. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 85.32.0?
Umfasst
- Diese Klasse umfasst die Erteilung von Unterricht, dessen Schwerpunkt auf einer fachbezogenen Ausbildung liegt, wobei sowohl theoretisches Hintergrundwissen als auch praktische Kenntnisse für den ausgeübten oder zukünftigen Beruf vermittelt werden. Ziel des Ausbildungsprogramms ist dabei die Vorbereitung auf ein breites Beschäftigungsfeld oder einen ganz bestimmten Beruf.
- berufsbildende Schulen unterhalb der Stufe des postsekundären, nicht-tertiären Unterrichts nach der Definition in Klasse 85.33 dieser Klassifikation
Umfasst ferner
- Diese Unterklasse umfasst ferner Programme, die der Definition der formalen allgemeinen und beruflichen Bildung entsprechen, z. B. in den folgenden Bereichen:
- Ausbildung von Reiseführerinnen und -führern
- Ausbildung von Küchenchefinnen und -chefs, Hoteliers, Gastwirtinnen und Gastwirten
- Kosmetik- und Frisörschulen
- Ausbildungsstätten für Computerreparatur
- Ausbildungstätigkeiten von Fahrschulen für Berufskraftfahrerinnen und -fahrern (z. B. für Lastkraftwagen, Busse, Reisebusse), sowie von Schulen für Gabelstaplerfahrerinnen und -fahrern sowie Berufspilotinnen und -piloten (einschließlich der Ausbildung von Drohnenpilotinnen und -piloten)
Umfasst nicht
- postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht, siehe 85.33
- tertiärer Unterricht, siehe 85.40
- nicht formale Aus- und Weiterbildung, siehe Gruppe 85.5
- Unterricht in darstellender Kunst zu Zwecken der Freizeitgestaltung, als Hobby und zwecks Persönlichkeitsentfaltung, siehe 85.52.0
- Ausbildungstätigkeiten von Fahrschulen, die nicht für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer bestimmt sind, siehe 85.53.1
- Ausbildung am Arbeitsplatz als Teil des Sozialwesens, ohne Beherbergung, siehe 88.10.4 und 88.99.9
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | Q | Erziehung und Unterricht |
| Abteilung | 85 | Erziehung und Unterricht |
| Gruppe | 85.3 | Weiterführende Schulen und postsekundärer, nicht tertiärer Unterricht |
| Klasse | 85.32 | Berufsbildende weiterführende Schulen |
| Unterklasse | 85.32.0 | Berufsbildende weiterführende Schulen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 85.32.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 85.32.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 85.32.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 50 insgesamt):
- Ausbildung (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Ausbildung durch selbstständige Lehrer/innen an berufsbildende Schulen im Sekundarbereich
- Ballettlehrer/innen, selbstständige
- Ballettunterricht
- Berufliche Weiterbildung auf dem Niveau des Sekundarbereichs II
- Berufsaufbauschulen (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Berufsbetreuung (berufliche Erwachsenenbildung)
- Berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich
- Berufsfachschulen (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Berufsschulen
- Betreuung einer beruflichen Ausbildung
- Bootsführerscheinausbildung (Berufsschiffsführerausbildung)
- Buchführungsunterricht (selbstständige Lehrer/innen in der Berufsbildung)
- Dozenten, selbstständige in der Berufsausbildung
- Erwachsenenbildung, berufliche (nicht berufliche Weiterbildung auf dem Niveau des Sekundarbereichs II oder des Tertiärbereichs)
- Fachschulen (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Fahrerlehrgänge (Kraftfahrschulen für Berufskraftfahrer)
- Fahrschulen (Kraftfahrschulen für Berufskraftfahrer)
- Fahrschulen für Schiffsführer, Lokomotivführer, Busfahrer, Lkw-Fahrer (zur beruflichen Nutzung)
- Fahrsicherheitstraining für Kraftwagen (Berufskraftfahrer)
- Flugschulen für Berufsflugzeugführer
- Flugschulen für Berufspiloten
- Handelsschulen (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Haushaltungsschulen (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Hauswirtschaftliche Berufsschulen oder Berufsaufbauschulen (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Internet-Schulungen (berufliche Erwachsenenbildung)
- Kaufmännische Berufsschulen
- Kosmetikschule (Berufsbildende weiterführende Schulen)
- Kraftfahrschulen (Berufskraftfahrer)
- Lehranstalten (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Lkw-Fahrschulen (Berufskraftfahrer)
- Motorschiffsschulen für Berufsschiffsführer
- Musikschulen
- Musikunterricht
- Pilotenausbildung (Berufspiloten)
- Schulen (berufsbildende weiterführende Schulen im Sekundarbereich)
- Schulen (berufsbildende, weiterführende Schulen)
- Schulen (Kraftfahrschulen für Berufskraftfahrer)
- Schulen zur Erlangung von Kapitänspatenten und anderen Schiffspatenten zur beruflichen Nutzung
- Schulschiffsbetriebe (Berufsschiffsführerausbildung)
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.