WZ-Code 85.53.3
Flugschulen
Der WZ-Code 85.53.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Flugschulen“. Er gehört zur Klasse 85.53 (Fahr- und Flugschulen) im Abschnitt Q. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 85.53.3?
Umfasst
- Unterricht in Flugschulen, der nicht zu kommerziellen Zertifikaten, Genehmigungen und Führerscheinen zur beruflichen Nutzung führt
Umfasst nicht
- Ausbildungstätigkeiten von Flugschulen für Berufsflugzeugführerinnen und -führer, siehe 85.32.0
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | Q | Erziehung und Unterricht |
| Abteilung | 85 | Erziehung und Unterricht |
| Gruppe | 85.5 | Sonstiger Unterricht |
| Klasse | 85.53 | Fahr- und Flugschulen |
| Unterklasse | 85.53.3 | Flugschulen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 85.53.3 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 85.53.0teilweise – Erteilung von Unterricht in Flugschulen
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 85.53.3
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Ausbildung (Flugschulen)
- Fallschirmausbildung
- Fluglehrer (Flugschulen nicht für Berufsflugzeugführer)
- Flugschulen (nicht für berufliche Nutzung)
- Pilotenausbildung (nicht für Berufspiloten)
- Schulen (Flugschulen, nicht für berufliche Zwecke)
- Segelflugschulen
- Unterricht (Flugschulen)
Weitere Unterklassen von 85.53
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.