WZ-Code 93.21.0
Vergnügungs- und Themenparks
Der WZ-Code 93.21.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Vergnügungs- und Themenparks“. Er gehört zur Klasse 93.21 (Vergnügungs- und Themenparks) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 93.21.0?
Umfasst
- Diese Unterklasse umfasst die Tätigkeiten von Vergnügungs- und Themenparks, die gekennzeichnet sind durch einen dauerhaften und standortgebundenen Betrieb einer Vielzahl von Attraktionen (z. B. mechanische Fahrgeschäfte, Karussells, Spiele, Schießbuden, Shows, Themenausstellungen, Picknickplätze), die unter der wirtschaftlichen und betrieblichen Leitung eines zentralen Betreibers angeboten werden. Diese Parks befinden sich üblicherweise in abgegrenzten Flächen, für deren Zugang die Kunden Eintritt zahlen müssen.
Umfasst ferner
- Tätigkeiten von Wasserparks
Umfasst nicht
- Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, siehe 92.00
- Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller (z. B. auf Jahrmärkten, Volksfesten, Weihnachtsmärkten), siehe 93.29.1
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 93 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung |
| Gruppe | 93.2 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung |
| Klasse | 93.21 | Vergnügungs- und Themenparks |
| Unterklasse | 93.21.0 | Vergnügungs- und Themenparks |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 93.21.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 93.21.0teilweise – Tätigkeiten von Vergnügungs- und Themenparks
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 93.21.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Achterbahnbetrieb (stationär, in Vergnügungsparks)
- Ausspielgeschäfte (Schau- und Fahrgeschäfte, stationär, in Vergnügungsparks)
- Autoscooterbetrieb (stationär, in Vergnügungsparks)
- Ballwurfspielgeschäfte (Schau- und Fahrgeschäfte, stationär, in Vergnügungsparks)
- Berg- und Talbahnen (stationär, in Vergnügungsparks)
- Betreiben eines Märchenwalds (Vergnügungspark)
- Fahrgeschäfte (stationär, in Vergnügungsparks)
- Freizeitparks (Vergnügungsparks)
- Geisterbahnen (stationär, in Vergnügungsparks)
- Hippodrome (in Vergnügungsparks)
- Hundetheater (in Vergnügungsparks)
- Irrgärten (in Vergnügungsparks)
- Karussellbetrieb (stationär, in Vergnügungsparks)
- Luftschaukelbetrieb (stationär, in Vergnügungsparks)
- Riesenradbetrieb (stationär, in Vergnügungsparks)
- Schiffschaukelbetrieb (stationär, in Vergnügungsparks)
- Schlaghämmer (Schau- und Fahrgeschäfte, stationär, in Vergnügungsparks)
- Spielbuden (Schau- und Fahrgeschäfte, stationär, in Vergnügungsparks)
- Themenparks
- Vergnügungsparks
- Wasserbahnen
- Wasserfahrgeschäfte
- Wasserparks
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.