WZ-Code 93.29.1
Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller
Der WZ-Code 93.29.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller“. Er gehört zur Klasse 93.29 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 93.29.1?
Umfasst
- Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller (z. B. auf Jahrmärkten, Volksfesten, Weihnachtsmärkten)
Umfasst nicht
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 93 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung |
| Gruppe | 93.2 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung |
| Klasse | 93.29 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g. |
| Unterklasse | 93.29.1 | Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 93.29.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 93.21.0teilweise – Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften
- 93.29.0teilweise – Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 93.29.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Achterbahnbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Ausspielgeschäfte (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Autoscooterbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Ballwurfspielgeschäfte (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Berg- und Talbahnen (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Boxunternehmen (Schau- und Fahrgeschäfte)
- Fahrgeschäfte (Schaustellergewerbe, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Flohzirkusse
- Geisterbahnen (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Glückshafen
- Hippodrome (auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Hundetheater (auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Karussellbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Luftschaukelbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- reisende Schausteller/innen (Betrieb von Fahrgeschäften)
- Riesenradbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Ringkampfunternehmen (Schau- und Fahrgeschäfte)
- Ringwurfspiele (Schau- und Fahrgeschäfte)
- Schaustellergewerbe (Betrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller)
- Schiffschaukelbetrieb (nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Schlaghämmer (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Spielbuden (Schau- und Fahrgeschäfte, nicht stationär, auf Märkten etc.; nicht in Vergnügungsparks)
- Unterhaltungsautomatenbetrieb (Schau- und Fahrgeschäfte)
- Verlosungsbuden (Schau- und Fahrgeschäfte)
Weitere Unterklassen von 93.29
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.