WZ-Code 93.29.9
Erbringung von allen anderen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

Der WZ-Code 93.29.9 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Erbringung von allen anderen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.“. Er gehört zur Klasse 93.29 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 93.29.9?

Umfasst

  • Diese Unterklasse umfasst anderweitig nicht klassifizierte Tätigkeiten im Zusammenhang mit Unterhaltung und Freizeit (ausgenommen Vergnügungs- und Themenparks):
  • Betrieb von münzbetriebenen Spielgeräten
  • Vermietung von Freizeit- und Vergnügungsgeräten als integraler Bestandteil von Freizeiteinrichtungen
  • Tätigkeiten selbstständiger Animateure in Vergnügungs- und Freizeiteinrichtungen
  • Tätigkeiten an Stränden, einschließlich der Vermietung von Einrichtungen (z. B. Badehäuser, Spinde, Stühle)
  • Betrieb von Tanzflächen und Ballsälen, insofern der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit darstellt
  • Betrieb von Computerräumen zum Spielen von Computerspielen
  • Betrieb von stationären, mechanischen Fahrgeschäften (z. B. Riesenräder), die außerhalb von Vergnügungs- und Themenparks aufgestellt sind
  • Betrieb von stationären, mechanischen Unterhaltungsgeräten (z. B. Kinder-Fahrautomaten), die außerhalb von Vergnügungs- und Themenparks aufgestellt sind
  • Betrieb von Airsoft- und Paintball-Plätzen
  • Betrieb von Erlebnisspielen mit virtueller oder geografischer Realität
  • Vergnügungs- und Freizeitdienste im Zusammenhang mit der Infrastruktur von Yachthäfen
  • Betrieb von Escape Rooms
  • Betrieb von Bowlinghallen
  • Betrieb von Laserspielen
  • Betrieb von Billardhallen
  • Tätigkeiten von Führerinnen und Führern für Unterwasserausflüge
  • Betrieb von Picknickplätzen
  • Unterhaltungstätigkeiten in Seniorenheimen

Umfasst nicht

  • Beförderungstätigkeiten mit Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften, die auch die Präparierung von Skipisten beinhalten können, siehe 49.34.0
  • Durchführung von Fischfangfahrten, siehe 50.10.0 und 50.30.0
  • Bereitstellung von Räumen und Einrichtungen für den Kurzaufenthalt von Gästen in Erholungsparks, Wäldern und auf Campingplätzen, siehe 55.30
  • Tätigkeiten auf Erholungslagern, Jagd- und Fischereilagern sowie Zelt- und Campingplätzen, siehe 55.30.1
  • mobile Gastronomie, siehe 56.12
  • Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen, insofern der Ausschank von Getränken die Haupttätigkeit ist, siehe 56.30.2
  • Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten, siehe 77.21.0
  • darstellende Kunst, wie Schauspielkunst, Musik und andere Künste und Unterhaltungstätigkeiten (z. B. Produktion und Aufführung von Theaterstücken, Konzerten, Opern, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen, Tätigkeiten von Zirkustruppen), siehe Abteilung 90
  • Spiel-, Wett- und Lotteriewesen, siehe 92.00
  • Betrieb von münzbetriebenen Glücksspielautomaten, siehe 92.00.1
  • Betrieb von Sportanlagen (z. B. Schwimmbäder, Eislaufplätze), siehe 93.11.0
  • Tätigkeiten von Wassersportvereinen (Kanu, Rudern, Segeln usw.), siehe 93.12.0
  • Betrieb von Vergnügungs- und Themenparks, siehe 93.21.0
  • Betrieb von mechanischen Fahrgeschäften und Unterhaltungsgeräten durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller (z. B. auf Jahrmärkten), siehe 93.29.1

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittSKunst, Sport und Erholung
Abteilung93Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
Gruppe93.2Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung
Klasse93.29Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.
Unterklasse93.29.9Erbringung von allen anderen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung a. n. g.

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 93.29.9 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 93.11.0teilweise – Betrieb von Bowlinghallen
  • 93.19.0teilweise
  • 93.21.0teilweise – Betrieb von stationären, mechanischen Fahrgeschäften (nicht in Vergnügungs- und Themenparks)
  • 93.29.0teilweise – Erbringung von allen anderen Dienstleistungen der Unterhaltung und der Erholung (z. B. Betrieb von münzbetriebenen Spielgeräten, Strandaktivitäten)

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 93.29.9

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 45 insgesamt):

  • Animation in Freizeiteinrichtungen und in Erholungseinrichtungen
  • Automatenbetrieb (Münzspielautomaten wie Flipper, Tischfußball, Billard; nicht Glücksspielautomaten)
  • Automatenbetrieb (Unterhaltungsautomaten)
  • Betrieb von Billardtischen
  • Betrieb von Münzspielautomaten (Flipper, Tischfußball, Billard; nicht Glücksspielautomaten)
  • Bungee Jumping
  • Eisenbahnen, historische
  • Erholungsparks (Grünanlagen; nicht Naturparks)
  • Feuerwerksveranstaltungen
  • Garten- und Grünanlagen
  • Go-Kart-Bahnbetrieb (Vergnügungseinrichtung), Betrieb
  • Grünanlagen
  • Hochseilgärten
  • Irrgärten (nicht in Vergnügungsparks)
  • Kahnfahrten mit Fährmann
  • Kaspertheater
  • Kinderanimation in Freizeiteinrichtungen und in Erholungseinrichtungen
  • Kletterparks
  • Licht-, Luft- und Sonnenbäder (Garten- und Grünanlagen)
  • Liegestuhlvermietung in Garten- und Grünanlagen, an Stränden u.Ä.
  • Luftbäder (Garten- und Grünanlagen)
  • Münzautomatenbetrieb (Flipper, Tischfußball, Billard)
  • Münzspielautomatenbetrieb (Flipper, Tischfußball, Billard)
  • Organisation von Escape-Room-Spielen (reales Raumspiel)
  • Parkanlagen (Grünanlagen; nicht Naturparks)
  • Passagierfloßfahrten
  • Ponyhof
  • Rafting, Wildwasserfahrten
  • Reiterhof (Reitstall für Erholungszwecke)
  • Reitställe für Erholungszwecke
  • Rodeos
  • Schlauchbootfahrten
  • Schließfachvermietung in Garten- und Grünanlagen, an Stränden u.Ä.
  • Sonnenbäder (Garten- und Grünanlagen)
  • Spezialeffekte, wie Indoor-Feuerwerke, Feuershows oder Lasershows, in Freizeiteinrichtungen (nicht für Veranstaltungen nicht-künstlerischer Art)
  • Spielautomatenbetrieb (Münzspielautomaten wie Flipper, Tischfußball, Billard; nicht Glücksspielautomaten)
  • Strandbäder (Garten- und Grünanlagen)
  • Strandkorbvermietung in Garten- und Grünanlagen, an Stränden und Ähnliche (Vermietung vor Ort)
  • Stuntshows
  • Tandemflüge

Weitere Unterklassen von 93.29

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.