WZ-Code 56.30.2
Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank

Der WZ-Code 56.30.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank“. Er gehört zur Klasse 56.30 (Ausschank von Getränken) im Abschnitt I. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 56.30.2?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Lokalen, die Raum und Gelegenheit zum Tanzen bieten, mit oder ohne Live-Musik, bei denen der Ausschank von Getränken die Haupttätigkeit darstellt

Umfasst nicht

  • Wiederverkauf von verpackten und fertig zubereiteten Getränken, siehe Abteilung 47
  • Einzelhandel mit Getränken durch Verkaufsautomaten, siehe 47.25.0 und 47.27.0
  • Betrieb von Tanzlokalen, bei denen der Ausschank von Getränken nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29.9

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittIGastgewerbe
Abteilung56Gastronomie
Gruppe56.3Ausschank von Getränken
Klasse56.30Ausschank von Getränken
Unterklasse56.30.2Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 56.30.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 56.30.2vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 56.30.2

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Bewirtungsstätten (Tanzlokale)
  • Diskotheken
  • Kabaretts, als Tanzlokale betrieben
  • Tanzcafé
  • Tanzlokale

Weitere Unterklassen von 56.30

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.