WZ-Code 56.30.2
Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank
Der WZ-Code 56.30.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank“. Er gehört zur Klasse 56.30 (Ausschank von Getränken) im Abschnitt I. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 56.30.2?
Umfasst
- Tätigkeiten von Lokalen, die Raum und Gelegenheit zum Tanzen bieten, mit oder ohne Live-Musik, bei denen der Ausschank von Getränken die Haupttätigkeit darstellt
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | I | Gastgewerbe |
| Abteilung | 56 | Gastronomie |
| Gruppe | 56.3 | Ausschank von Getränken |
| Klasse | 56.30 | Ausschank von Getränken |
| Unterklasse | 56.30.2 | Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 56.30.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 56.30.2vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 56.30.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Bewirtungsstätten (Tanzlokale)
- Diskotheken
- Kabaretts, als Tanzlokale betrieben
- Tanzcafé
- Tanzlokale
Weitere Unterklassen von 56.30
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.