WZ-Code 56.30.3
Bars und Vergnügungslokale
Der WZ-Code 56.30.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Bars und Vergnügungslokale“. Er gehört zur Klasse 56.30 (Ausschank von Getränken) im Abschnitt I. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 56.30.3?
Umfasst
- Tätigkeiten von Bars, in denen alkoholische und alkoholfreie Mischgetränke (z. B. Cocktails oder Longdrinks) zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle zubereitet und serviert werden
- Tätigkeiten von Vergnügungslokalen, in denen Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle zubereitet und serviert werden und die ein begleitendes Unterhaltungsprogramm (z. B. Live-Musik) anbieten (ausgenommen Diskotheken und Tanzlokale)
Umfasst nicht
- Wiederverkauf von verpackten und fertig zubereiteten Getränken, siehe Abteilung 47
- Einzelhandel mit Getränken durch Verkaufsautomaten, siehe 47.25.0 und 47.27.0
- Lokale, die Raum und Gelegenheit zum Tanzen bieten, siehe 56.30.2
- Betrieb von Konzerthallen und Musikclubs, siehe 90.31.3
- Betrieb von Tanzlokalen, bei denen der Ausschank von Getränken nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29.9
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | I | Gastgewerbe |
| Abteilung | 56 | Gastronomie |
| Gruppe | 56.3 | Ausschank von Getränken |
| Klasse | 56.30 | Ausschank von Getränken |
| Unterklasse | 56.30.3 | Bars und Vergnügungslokale |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 56.30.3 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 56.30.3vollständig – Bars
- 56.30.4vollständig – Vergnügungslokale
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 56.30.3
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Bars
- Bewirtungsstätten (Bars)
- Bewirtungsstätten (Vergnügungslokale)
- Gastgewerbe (Bars)
- Kabaretts, als Vergnügungslokale betrieben
- Karaoke-Bar
- Milchbars
- Nachtlokale (Vergnügungslokale)
- Night-Clubs
- Saftbars
- Shisha-Bar
- Shisha-Lounge
- Stripteaselokale
- Table-Dance-Clubs (Tanzlokale)
- Vergnügungslokale
Weitere Unterklassen von 56.30
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.