WZ-Code 93.11.0
Betrieb von Sportanlagen
Der WZ-Code 93.11.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Sportanlagen“. Er gehört zur Klasse 93.11 (Betrieb von Sportanlagen) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 93.11.0?
Umfasst
- Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen, die im Freien oder in Gebäuden stattfinden (diese Anlagen können offen, geschlossen oder lediglich überdacht sowie mit oder ohne Sitzplätzen für Zuschauerinnen und Zuschauer ausgestattet sein)
- Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Gebäuden im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Organisationen in deren eigenen Anlagen (nicht durch Sportvereine)
Umfasst ferner
- Verwaltung und Bereitstellung von Personal für den Betrieb dieser Einrichtungen
- Bereitstellung von Ausrüstung für den Betrieb dieser Einrichtungen
- Betrieb von Sportarealen, wozu auch der Betrieb von Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften gehören kann
- Verwaltung von Freiluftsportanlagen
- Betrieb von Breitensportanlagen
Umfasst nicht
- Beförderungstätigkeiten mit Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften, die auch die Präparierung von Skipisten beinhalten können, siehe 49.34.0
- Vermietung von Freizeit- und Sportgeräten, siehe 77.21.0
- Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Gebäuden im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Sportvereine, siehe 93.12.0
- Betrieb von Fitnesszentren, siehe 93.13.0
- Organisation und Durchführung von Sportveranstaltungen im Freien oder in Gebäuden im Rahmen des Profi- oder Amateursports durch Organisationen (nicht Sportvereine) ohne eigene Anlagen, siehe 93.19.0
- Betrieb von Bowlingbahnen, siehe 93.29.9
- Betrieb von Airsoft- und Paintball-Plätzen, siehe 93.29.9
- Tätigkeiten in Parks und an Stränden im Zusammenhang mit Sport, Erholung und Freizeit, siehe 93.29.9
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 93 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung |
| Gruppe | 93.1 | Erbringung von Dienstleistungen des Sports |
| Klasse | 93.11 | Betrieb von Sportanlagen |
| Unterklasse | 93.11.0 | Betrieb von Sportanlagen |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 93.11.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 93.11.0teilweise – Betrieb von Anlagen für Sportveranstaltungen, die im Freien oder in Gebäuden stattfinden
- 93.29.0teilweise – Betrieb von Sportarealen wie Skipisten, wozu auch der Betrieb von Seilbahnen, Skiliften und Sesselliften gehören kan
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 93.11.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 62 insgesamt):
- Anlagen für Sportveranstaltungen
- Autorennstrecken
- Badeparks
- Badmintonhallen
- Betrieb von Indoor-Spielplätzen
- Bobbahnen
- Bowlingbahnen
- Boxstadien
- Eisbahnen
- Eisstadien
- Erlebnisbäder
- Fechtsäle
- Freibäder (Sportanlagen)
- Freizeitbäder
- Fußballstadien
- Galopprennbahnen
- Gokartbahnen
- Golfplätze
- Gymnastikhallen
- Hallenbäder
- Judohallen
- Kegelbahnen
- Kinderspielplatzbetrieb
- Klettersportanlagen
- Kunsteisbahnen
- Leichtathletikstadien
- Minigolf-Anlagen
- Paintball-Anlage, Betrieb
- Pferderennbahnen
- Platzwarte für Sportanlagen, selbstständige
- Radrennbahnen
- Regattabahnen
- Reitbahnen
- Reitsporthallen
- Rennbahnen
- Rennplätze
- Rodelbahnen
- Rollschuhbahnen
- Ruderbecken
- Schießstände (Sportanlagen)
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.