WZ-Code Software: die passenden WZ-2025-Codes für IT- und Softwareunternehmen
Den einen WZ-Code für Software gibt es nicht. Die WZ 2025 verteilt IT- und Softwareunternehmen auf gut ein Dutzend fünfstellige Unterklassen. Welche davon passt, hängt zuerst an einer Frage: Verkaufen Sie ein eigenes Softwareprodukt, oder entwickeln Sie im Auftrag Ihrer Kundschaft? Das eine ordnet die Klassifikation dem Verlagswesen zu (58.29.0), das andere der Programmierung (62.10). Für IT-Beratung, den Betrieb fremder Systeme und das Hosting gibt es jeweils eigene Codes, alle mit amtlichen Bezeichnungen des Statistischen Bundesamts.
Welcher WZ-Code gilt für Softwareunternehmen?
Softwarehäuser mit eigenem Produkt tragen meist den Code 58.29.0, Entwicklungsdienstleister einen Code aus der Klasse 62.10, IT-Berater:innen 62.20.1 und Hoster einen Code aus 63.10. Die Tabelle fasst alle Unterklassen zusammen, die für die IT-Branche regelmäßig in Frage kommen. Die Bezeichnungen entsprechen der amtlichen Gliederung der WZ 2025. Managementberatung ohne IT-Schwerpunkt behandelt der Artikel WZ-Code Beratung.
| WZ-2025-Code | Amtliche Bezeichnung | Typisch für |
|---|---|---|
| 58.21.0 | Verlegen von Computerspielen | Games-Publisher, eigene Spiele inkl. In-App-Käufen |
| 58.29.0 | Verlegen von sonstiger Software | eigenes Softwareprodukt mit Lizenz- oder Abomodell, auch als SaaS |
| 60.39.1 | Online-Bereitstellung von Software | Software online anbieten, ohne sie zu verlegen |
| 62.10.1 | Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen | Webagenturen, Webentwicklung |
| 62.10.2 | Entwicklung und Programmierung von Computerspielen | Game-Studios, die im Auftrag entwickeln |
| 62.10.3 | Entwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware | Individualsoftware, Business-Apps, Customizing |
| 62.10.4 | Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen | ML-Modelle und KI-Anwendungen im Auftrag |
| 62.10.9 | Programmierungstätigkeiten a. n. g. | Systemsoftware, Datenbanken, Cybersicherheits- und DLT-Anwendungen |
| 62.20.1 | Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie | IT-Consulting, Systemplanung, Cybersecurity-Beratung |
| 62.20.2 | Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte | Managed Services, IT-Betrieb beim Kunden |
| 62.90.0 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie | PCs einrichten, Software installieren, Datenrettung |
| 63.10.1 | Bereitstellung von Datenverarbeitungsdiensten | Verarbeitung von Kundendaten, Auswertungen |
| 63.10.2 | Bereitstellung von IT-Infrastruktur, einschließlich Cloud-Infrastruktur | IaaS, PaaS, Colocation-Rechenzentren |
| 63.10.9 | Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene Tätigkeiten a. n. g. | Web- und Anwendungshosting, Datenspeicherung |
Zu jedem Code gibt es eine eigene Seite mit Bezeichnung und Einordnung in der WZ-Code-Liste. Programmierung und Beratung (Abteilung 62) sowie Infrastruktur und Hosting (63) stehen in WZ 2025 in Abschnitt K, in WZ 2008 gehörten sie noch zu J. Das Verlegen von Software bleibt in Abschnitt J beim Verlagswesen.
Eigenes Produkt oder Auftragsentwicklung: die SaaS-Frage
Für ein Unternehmen mit eigenem Produkt liegt 62.10.3 nahe, schließlich programmiert es. Die Erläuterungen des Statistischen Bundesamts sehen das anders: Zur Gruppe 58.2 „Verlegen von Software“ gehören ausdrücklich auch die Entwicklung und kontinuierliche Aktualisierung selbst veröffentlichter Software. Umgekehrt nimmt die Programmierung das Verlegen Cloud-basierter Software aus und verweist dafür ebenfalls auf 58.2.
Für SaaS-Anbieter heißt das: Wer eine eigene Anwendung entwickelt, betreibt und per Abo an viele Kundinnen und Kunden verkauft, gehört in der Regel zu 58.29.0 (bei Spielen 58.21.0). Die eigene Entwicklungsarbeit wird dabei nicht getrennt als Programmierung erfasst, weil sie Teil der Verlagstätigkeit ist. Eine Agentur, die dieselbe Plattform im Auftrag baut und die Rechte an den Kunden übergibt, bleibt dagegen bei 62.10.3.
Vier Prüffragen helfen bei der Zuordnung:
- Gehören die Rechte am Produkt Ihnen, und verkaufen Sie Lizenzen oder Abos? Dann spricht alles für 58.29.0. Das gilt für Betriebssysteme, Geschäftsanwendungen, Cybersicherheits- und Modellierungssoftware gleichermaßen.
- Bezahlt Sie ein Kunde für Entwicklung oder Anpassung? Dann ist es Programmierung nach 62.10. Welche Unterklasse passt, hängt von der Art der Software ab (siehe nächster Abschnitt).
- Betreiben Sie nur die Plattform, auf der fremde Software läuft? Das Anwendungshosting ordnen die Erläuterungen 63.10.9 zu, Cloud-Infrastruktur und Plattformen (IaaS, PaaS) 63.10.2.
- Ist die Software nur Ihr Werkzeug? Ein Fintech, das mit eigener Software Finanzdienstleistungen erbringt, wird nach dieser Dienstleistung klassifiziert (Abschnitt L), nicht als Softwareverlag.
Neu ist 60.39.1 „Online-Bereitstellung von Software“. Die Unterklasse gilt, wenn Software online bereitgestellt wird, ohne dass der Anbieter sie verlegt. Wer als Marktplatz den Download fremder Software vermittelt, bleibt laut Erläuterungen dagegen in Gruppe 58.2. Die vorläufigen Erläuterungstexte (Stand Juli 2025) fassen diese Abgrenzung knapp. Im Zweifel hilft die Frage, wer die Rechte am Produkt hält.
Programmierung: fünf Unterklassen unter 62.10
In WZ 2008 gab es für Softwareentwicklung zwei Unterklassen, Internetpräsentationen und sonstige Softwareentwicklung. WZ 2025 unterscheidet fünf, jeweils nach der Art der Software:
- 62.10.1: Struktur, Inhalt und Programmierung von Websites sowie die Anpassung bestehender Webseiten an die Kundenumgebung.
- 62.10.2: Computerspiele, Spiele-Apps und Spiele-Middleware im Auftrag. Das eigene Spiel eines Studios gehört zu 58.21.0.
- 62.10.3: Anwendungssoftware, darunter Geschäfts- und Finanzanwendungen, Office-Anwendungen und Bildbearbeitungsprogramme.
- 62.10.4: Anwendungen für maschinelles Lernen, künstliche Intelligenz und maschinelles Sehen.
- 62.10.9: alles Übrige, etwa Systemsoftware, Datenbanken, Cybersicherheitsanwendungen und Anwendungen für Distributed-Ledger-Technologie.
Jede dieser Unterklassen umfasst auch das Customizing, also die Änderung oder Konfiguration bestehender Anwendungen, damit sie in der Systemumgebung der Kundschaft laufen. Eine ERP-Beratung, die vor allem Module anpasst, landet deshalb bei 62.10.3. Plant sie dagegen ganze Systeme aus Hardware, Software und Netzwerk, ist das nach den Erläuterungen IT-Beratung (62.20.1), selbst wenn Software ein fester Bestandteil der Leistung ist.
Bei KI-Unternehmen gilt dieselbe Trennung wie bei SaaS. Wer Modelle im Kundenauftrag trainiert oder KI-Anwendungen für Dritte baut, gehört zu 62.10.4. Wer ein eigenes KI-Produkt im Abo vertreibt, ist nach der Logik der Gruppe 58.2 eher ein Softwareverlag.
IT-Beratung, IT-Betrieb und IT-Service
Die WZ 2025 teilt die Klasse 62.20 in zwei Unterklassen. Dazu kommt 62.90.0 für IT-Dienste, die weder Programmierung noch Beratung sind:
- 62.20.1: Beratung zu Hardware, Software und Computersystemen einschließlich Cybersicherheit, Planung und Entwurf integrierter Systeme, Installation von Computersystemen samt Schulung und Support der Nutzer:innen sowie die Prüfung und Zertifizierung von IT-Infrastrukturen, etwa ISMS-Audits.
- 62.20.2: Verwaltung und Betrieb der Computersysteme einer Kundin oder eines Kunden vor Ort mit den zugehörigen Supportleistungen. Dazu zählt auch die Überwachung, Prüfung und Analyse von Netzwerken im Bereich Cybersicherheit für Dritte, also ein klassisches Security Operations Center.
- 62.90.0: Installation und Einrichtung von PCs, Installation von Software sowie Datenwiederherstellung nach einem Systemabsturz. Das Stichwortverzeichnis führt hier auch die Vergabe von Domainnamen.
Für Systemhäuser ist die Mischung typisch: Beratung, Einrichtung, Betrieb und Hardwareverkauf aus einer Hand. Die Beratung selbst schließt den Verkauf von Hardware und Software auf physischen Datenträgern aus. Der gehört in den Handel (46.50.1 bzw. 47.40.1). Welcher Code am Ende gilt, entscheidet die Haupttätigkeit (siehe Praxisbeispiele).
Hosting, Cloud und Datenverarbeitung: 63.10
Was in WZ 2008 gemeinsam unter 63.11.0 lief, verteilt WZ 2025 im Kern auf drei Unterklassen:
| Code | Umfasst laut Erläuterungen |
|---|---|
| 63.10.1 | vollständige Verarbeitung von Kundendaten, Erstellung von Berichten aus Kundendaten, Datenverarbeitung mit Blockchain/DLT, Digitalisierung von Dateien zur Weiterverarbeitung |
| 63.10.2 | IT-Infrastruktur einschließlich Cloud-Infrastruktur und Plattformbereitstellung (IaaS, PaaS), Cloud-Computing außer Softwareverlag und Systementwurf, Colocation-Rechenzentren |
| 63.10.9 | digitale Datenspeicherung, Web-Hosting, Anwendungshosting, Dateneingabe |
Alle drei Unterklassen enthalten denselben Grundsatz: Tätigkeiten, bei denen ein Anbieter Computer nur als Hilfsmittel einsetzt, werden nach der Art der erbrachten Dienstleistung klassifiziert. Ein Online-Übersetzungsbüro bleibt also ein Übersetzungsbüro, auch wenn es komplett in der Cloud arbeitet. Internetzugang zählt ebenfalls nicht zum Hosting. Internetserviceprovider haben mit 61.90.1 einen eigenen Code in der Telekommunikation.
Abgrenzung zu Handel, Reparatur und Schulung
- Handel: 47.40.1 „Einzelhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software“ umfasst PCs, Zubehör und Standardsoftware auf einem physischen Datenträger mit unbefristetem Nutzungsrecht. Der Großhandel hat mit 46.50.1 einen eigenen Code. Ob stationär oder online verkauft wird, unterscheidet WZ 2025 hier nicht mehr.
- Reparatur: Wer Laptops, Server, Drucker oder Monitore repariert, gehört zu 95.10.1. Die Abteilung 62 schließt Reparatur und Instandhaltung von Datenverarbeitungsgeräten ausdrücklich aus.
- Schulung: Die Einweisung von Nutzer:innen im Rahmen einer Systeminstallation ist Teil von 62.20.1. Eigenständige Software-, EDV- oder Programmierkurse für Berufstätige fallen unter 85.59.2 „Berufliche Erwachsenenbildung“. Allgemeine Schulungen zur Cybersicherheit verweisen die Erläuterungen auf 85.59.1 und 85.59.2.
Was sich gegenüber WZ 2008 geändert hat
Für die IT-Branche hat sich vor allem die Nummerierung verschoben. Ein Teil der Codes lässt sich eindeutig übertragen, andere wurden aufgeteilt. Die folgende Übersicht beruht auf dem amtlichen Umsteigeschlüssel:
| WZ 2008 | WZ 2025 | Umstieg |
|---|---|---|
| 62.01.1 | 62.10.1 | eindeutig |
| 62.01.9 | 62.10.2, 62.10.3, 62.10.4, 62.10.9 | aufgeteilt nach Art der Software |
| 62.02.0 | 62.20.1 | eindeutig |
| 62.03.0 | 62.20.2 | eindeutig |
| 62.09.0 | 62.90.0 | eindeutig |
| 63.11.0 | 63.10.1, 63.10.2, 63.10.9, 60.20.0, 60.39.1, 60.39.9 | mehrdeutig, Tätigkeit entscheidet |
| 58.29.0 | 58.29.0 | unverändert |
| 95.11.0 | 95.10.1 | eindeutig |
| 47.41.0 | 47.40.1 (Vermittlung: 47.92.1, 47.92.2) | überwiegend eindeutig |
Wer im Bestand 62.01.9 oder 63.11.0 führt, kann den neuen Code nicht mechanisch ableiten. Hier braucht es die Tätigkeitsbeschreibung. Wie man solche mehrdeutigen Fälle auflöst, beschreibt der Artikel WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Beispiele aus der Praxis
So ordnen sich typische Unternehmen der IT-Branche ein:
| Unternehmen | WZ 2025 | Warum |
|---|---|---|
| Webagentur, die Shops und Firmenwebsites baut | 62.10.1 | Websites im Kundenauftrag |
| Start-up mit eigener Rechnungs-App für Handwerksbetriebe im Abo | 58.29.0 | eigenes Produkt, laufend weiterentwickelt |
| Softwarehaus, das eine Lagerverwaltung für einen Großhändler entwickelt | 62.10.3 | Anwendungssoftware im Auftrag |
| Systemhaus, das Netzwerke und Server für Mittelständler plant | 62.20.1 | Planung und Entwurf integrierter Systeme |
| Managed-Service-Provider, der die IT eines Kunden betreibt | 62.20.2 | Betrieb fremder Systeme mit Support |
| Anbieter virtueller Server und Cloud-Speicher | 63.10.2 | IT-Infrastruktur (IaaS) |
| Webhoster für Websites und Online-Shops | 63.10.9 | Web-Hosting |
| IT-Service für Privatkunden: PCs einrichten, Daten retten | 62.90.0 | sonstige IT-Dienstleistungen |
Die meisten IT-Unternehmen machen mehr als eines davon. Maßgeblich ist dann die Haupttätigkeit, also die Tätigkeit mit dem größten Anteil an der Wertschöpfung. Weil die Wertschöpfung je Tätigkeit selten bekannt ist, lässt das NACE-Handbuch Ersatzgrößen wie Umsatz oder Beschäftigtenzahl zu. Eine Agentur, die 70 Prozent ihres Umsatzes mit Auftragsentwicklung und 30 Prozent mit einem eigenen Plugin erzielt, bleibt bei 62.10. Kippt das Verhältnis, ist ein Wechsel zu 58.29.0 zu prüfen. Wie Sie aus einer freien Beschreibung Schritt für Schritt zum Code kommen, zeigt der Artikel WZ-Code ermitteln.
Gebraucht wird der Code unter anderem bei statistischen Erhebungen und im KYC-Onboarding von Banken. Sie können den WZ-Code automatisch ermitteln, indem Sie Ihren Unternehmensgegenstand in die Demo eingeben. Die Grundlagen der neuen Klassifikation fasst WZ 2025 im Überblick zusammen.
Häufige Fragen zum WZ-Code für Software
- Welchen WZ-Code hat ein SaaS-Anbieter?
- Wer ein eigenes Softwareprodukt entwickelt, pflegt und als Abonnement aus der Cloud anbietet, gehört in der Regel zu 58.29.0 „Verlegen von sonstiger Software“. Die Erläuterungen des Statistischen Bundesamts verweisen das Verlegen Cloud-basierter Software ausdrücklich aus der Programmierung (62.10) in die Gruppe 58.2. Betreibt ein Unternehmen nur die Infrastruktur oder hostet fremde Anwendungen, ist 63.10.2 bzw. 63.10.9 zutreffend.
- Welcher WZ-Code gilt für freiberufliche Softwareentwickler:innen?
- Dieselben Codes wie für Unternehmen: 62.10.3 für Anwendungssoftware, 62.10.1 für Websites, 62.10.4 für KI-Anwendungen und so weiter. Der WZ-Code beschreibt die wirtschaftliche Tätigkeit. Ob das Finanzamt sie als freiberuflich oder gewerblich einstuft, spielt für die Klassifikation keine Rolle.
- Welcher WZ-Code gilt für Webdesign?
- Die Gestaltung von Struktur und Inhalt einer Website samt Programmierung fällt unter 62.10.1 „Entwicklung und Programmierung von Internetpräsentationen“. Wer ausschließlich Grafiken, Logos oder Layouts entwirft, ohne die Seite umzusetzen, ist eher bei 74.12.0 „Grafik- und Kommunikationsdesign“ einzuordnen.
- Was ist aus dem WZ-2008-Code 62.01.9 geworden?
- Der frühere Sammelcode für sonstige Softwareentwicklung ist in WZ 2025 auf vier Unterklassen verteilt: 62.10.2 (Computerspiele), 62.10.3 (Anwendungssoftware), 62.10.4 (KI und maschinelles Lernen) und 62.10.9 (Programmierungstätigkeiten a. n. g.). Welcher davon passt, lässt sich nur aus der Tätigkeitsbeschreibung ableiten, nicht aus dem alten Code allein.
- Gibt es in der WZ 2025 einen eigenen Code für künstliche Intelligenz?
- Ja: 62.10.4 „Entwicklung und Programmierung von künstlicher Intelligenz und maschinellem Lernen“. Die fünfte Stelle ist eine deutsche Untergliederung. In der europäischen NACE Rev. 2.1 gehört jede Programmierung zur Klasse 62.10; KI-Anwendungen werden dort nur als Beispiel genannt.
- Statistisches Bundesamt – Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025
- Klassifikationsserver – WZ 2025 mit Erläuterungen (vorläufige Fassung, Stand 3. Juli 2025), Stichwortverzeichnis und Umsteigeschlüssel
- Eurostat – NACE Rev. 2.1, Statistical classification of economic activities (PDF)
- Delegierte Verordnung (EU) 2023/137 zur Einführung der NACE Rev. 2.1