WZ-Code 47.24.0
Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
Der WZ-Code 47.24.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Einzelhandel mit Back- und Süßwaren“. Er gehört zur Klasse 47.24 (Einzelhandel mit Back- und Süßwaren) im Abschnitt G. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 47.24.0?
Umfasst
- Einzelhandel mit süßen und salzigen Dauerbackwaren, Keksen und sonstigen Backwaren
- Einzelhandel mit Schokolade, Pralinen, kandierten Früchten und ähnlichen Süßwaren
Umfasst ferner
- Einzelhandel mit Brot und Brötchen, die vor Ort aus vorgebackenen Produkten gebacken werden
- Einzelhandel mit verzehrfertigem Brot, das durch einen Automaten zubereitet wird
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | G | Handel |
| Abteilung | 47 | Einzelhandel |
| Gruppe | 47.2 | Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren |
| Klasse | 47.24 | Einzelhandel mit Back- und Süßwaren |
| Unterklasse | 47.24.0 | Einzelhandel mit Back- und Süßwaren |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 47.24.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 47.24.0teilweise – Einzelhandel mit Back- und Süßwaren, in Verkaufsräumen
- 47.81.0teilweise – Einzelhandel mit Back- und Süßwaren, an Verkaufsständen und auf Märkten
- 47.91.9teilweise – Einzelhandel mit Back- und Süßwaren, betrieben als Versand- oder Internet-Einzelhandel
- 47.99.9teilweise – Einzelhandel mit Back- und Süßwaren, in Vertriebsformen a. n. g.
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 47.24.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 108 insgesamt):
- Aufbacken von Teiglingen aller Art
- Auffüllen von Süßwarenautomaten durch den Betreiber
- Aufstellen von Süßwarenautomaten durch den Betreiber
- Aufstellen von Verkaufsautomaten durch den Betreiber für Süßwaren
- Automatenaufstellung für Süßwaren durch den Betreiber
- Backwaren (Dauerbackwaren), Einzelhandel
- Backwaren, Einzelhandel
- Backwaren, Einzelhandel auf Märkten
- Biskuit, Einzelhandel
- Bonbons (Süßwaren), Einzelhandel
- Brezeln, Einzelhandel
- Brot, Einzelhandel
- Brötchen, Einzelhandel
- Dauerbackwaren, Einzelhandel
- Dauerlutscher, Einzelhandel
- Direktverkauf (Versandhandel) von Back- und Süßwaren
- Dominosteine, Einzelhandel
- Dragées (Süßwaren), Einzelhandel
- Drops (Süßwaren), Einzelhandel
- Dropshipping, Sonstiger Versand- und Internet-Einzelhandel, ohne eigenes Lager und auf eigene Rechnung, Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
- Einzelhandel mit Tiefkühlkost, Lebensmitteln etc., Internethandel, Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
- Eis (Speiseeis), Einzelhandel
- Eiskonserven, Einzelhandel
- Eiskrem, Einzelhandel
- Eispulver, Einzelhandel
- Eisverkauf (mobiler Verkauf von abgepacktem Speiseeis)
- Erdnüsse (Knabberartikel), Einzelhandel
- Fahrverkauf von Back- und Süßwaren
- Feingebäck (nicht Dauerbackwaren), Einzelhandel
- Fettglasurmasse, Einzelhandel
- Frischbackwaren (nicht Dauerbackwaren), Einzelhandel
- Frischbrot, Einzelhandel
- Früchte, kandierte, Einzelhandel
- Fruchtgeleewaren, Einzelhandel
- Gummibonbons (Süßwaren), Einzelhandel
- Hart- und Weichkekse, Einzelhandel
- Honigkuchen, Einzelhandel
- Internethandel (Fachversandhandel) mit Back- und Süßwaren
- Jahrmarktstände, Einzelhandel mit Back- und Süßwaren
- Kakaofett, Einzelhandel
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.