WZ-Code 49.31.0
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Der WZ-Code 49.31.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße“. Er gehört zur Klasse 49.31 (Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße) im Abschnitt H. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 49.31.0?
Umfasst
- Linienverkehr zur Beförderung von Fahrgästen im Orts-, Nah- und Fernverkehr (z. B. mit Omnibussen, Reisebussen, Oberleitungsbussen oder Kleinbussen). Die Beförderung erfolgt auf festgelegten Strecken, nach festem Fahrplan, wobei die Fahrgäste an festgelegten Haltestellen zu- oder aussteigen können
Umfasst ferner
- Betrieb von Schulbussen und Bussen zur Beförderung von Arbeitnehmenden
- Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße für Ausflüge und Besichtigungen von Sehenswürdigkeiten
Umfasst nicht
- Personenbeförderung im Schienenverkehr, siehe 49.11.0 und 49.12.0
- Personenbeförderung mit Standseilbahnen, siehe 49.12.0
- Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Fahrzeugen für 10 oder mehr Personen, siehe 49.32.0
- Personenbeförderung in Fahrzeugen mit Fahrerin oder Fahrer auf Abruf für bis zu 9 Personen (Taxi usw.), siehe 49.33.0
- Betrieb von Luftseilbahnen usw., siehe 49.34.0
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | H | Verkehr und Lagerei |
| Abteilung | 49 | Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen |
| Gruppe | 49.3 | Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr |
| Klasse | 49.31 | Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße |
| Unterklasse | 49.31.0 | Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 49.31.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 49.31.0teilweise – Personenbeförderung im Linienverkehr im Orts-, Nah- und Fernverkehrauf der Straße
- 49.39.1vollständig – Personenbeförderung im Omnibus-Linienfernverkehr
- 49.39.9teilweise – Betrieb von Schulbussen und von Bussen im Werksverkehr
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 49.31.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Anrufsammeltaxiverkehr (Ersatz oder Ergänzung für Omnibus-Orts- und -Nachbarortslinienverkehr)
- Autobusbetrieb (Orts- und Nachbarortslinienverkehr)
- Autobusbetrieb (Überland-Linienverkehr)
- Bahnhofszubringerlinien (Busverkehr)
- Beförderung von Behinderten, Schulkindern etc. (Omnibuslinienverkehr)
- Behindertenfahrdienste (Linienverkehr)
- Berufsverkehr (Omnibus-Orts- und -Nachbarortslinienverkehr)
- Busfahrerinnen und Busfahrer, selbstständige im Omnibus- Orts-und Nachbarorts- Linienverkehr
- Flughafentransfer (Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr)
- Flughafenzubringerlinien (Omnibus-Überlandlinienverkehr)
- Obusverkehr
- Omnibus- Orts- und Nachbarortslinienverkehr
- Omnibus-Überlandlinienverkehr
- Personenbeförderung im Nahverkehr auf der Straße (ohne Taxis)
- Personenbeförderung im Omnibus-Orts- und -Nachbarortslinienverkehr
- Personenbeförderung im Omnibus-Überlandlinienverkehr
- Schulbuslinienverkehr
- Schülerbeförderung im Omnibuslinienverkehr
- Shuttle-Service (Omnibus-Überlandlinienverkehr)
- Verkehrsbetriebe (Personenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße)
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.