WZ-Code 52.23.1
Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge
Der WZ-Code 52.23.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge“. Er gehört zur Klasse 52.23 (Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt) im Abschnitt H. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 52.23.1?
Umfasst
- Unterstützungstätigkeiten für die Beförderung von Personen, Tieren und Gütern in der Luft:
- • Betrieb von Flugabfertigungseinrichtungen (z. B. Flughafenterminals)
- • Flughafenkontrolle, Regelung und Überwachung des Flugverkehrs
- • Bodendienste auf Flughäfen usw.
Umfasst ferner
- Feuerwehren und Brandverhütungsdienste auf Flughäfen
Umfasst nicht
- Frachtumschlag, siehe 52.24.0
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, nicht von Behörden durchgeführt, siehe 80.01.3
- Kontrolle von Gepäck und Reisenden, von Behörden durchgeführt, siehe 84.24.0
- Betrieb von Flugschulen für Berufspilotinnen und -piloten, siehe 85.32.0
- Betrieb von Flugschulen, die keine beruflichen Zeugnisse und Bescheinigungen ausstellen, siehe 85.53.3
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | H | Verkehr und Lagerei |
| Abteilung | 52 | Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr |
| Gruppe | 52.2 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr |
| Klasse | 52.23 | Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt |
| Unterklasse | 52.23.1 | Betrieb von Flughäfen und Landeplätzen für Luftfahrzeuge |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 52.23.1 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 52.23.1vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 52.23.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Abfertigungseinrichtungen für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
- Betankung von Flugzeugen
- Bodendienste auf Flughäfen
- Brandbekämpfungsdienste auf Flughäfen
- Feuerwehren auf Flughäfen
- Flugabfertigungseinrichtungen
- Fluggastabfertigung
- Flughafenbetriebe
- Flughafenkontrollen (nicht Sicherheitsmaßnahmen)
- Fluglotsinnen und Fluglotsen
- Flugplatzbetriebe
- Flugsicherung
- Flugverkehrsüberwachung im Flughafenbereich
- Flugverkehrsüberwachung im Landeplatzbereich
- Gepäcksortierung (Güterabfertigung)
- Güterabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
- Landeplätze für Luftfahrzeuge
- Lotsendienste im Flugverkehr
- Personenabfertigung (Betrieb von Abfertigungseinrichtungen) für den Luftverkehr (Flughafenbetriebe)
- Segelfluggelände
- Sportflugplätze
- Tätigkeit von Bodenverkehrsdienstleistern an Flughäfen
Weitere Unterklassen von 52.23
Nicht sicher, ob 52.23.1 passt?
Beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand und lassen Sie den passenden WZ-Code ermitteln, kostenlos in der Demo oder automatisiert per API für viele Datensätze.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.