WZ-Code 60.39.9
Sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.
Der WZ-Code 60.39.9 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.“. Er gehört zur Klasse 60.39 (Sonstige Verbreitung von Medieninhalten) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 60.39.9?
Umfasst
- Bereitstellung von E-Books als Download oder via Diensten, die das Lesen online ermöglichen, die nicht mit dem Verlegen dieser E-Books in Verbindung steht
- sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g.
Umfasst nicht
- Vermittlungstätigkeiten für den Einzelhandel, siehe Gruppe 47.9
- Vermittlungstätigkeiten für die Personenbeförderung, siehe 52.32.0
- Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen, siehe 55.40.0
- Verlegen von E-Books, siehe 58.11.0
- Veröffentlichung von Texten, Fotos und anderen Inhalten ohne Video durch Influencerinnen, Influencer, Bloggerinnen und Blogger, siehe 58.19.0
- Produktion audiovisueller Medien, siehe 59.11
- Betrieb von Musik-Streamingdiensten, siehe 60.10.0
- Tätigkeiten von Nachrichtenagenturen, siehe 60.31.0
- Betrieb von Blogging-Plattformen, siehe 60.39.3
- Bereitstellung von Datenverarbeitungsinfrastruktur und Hosting-Diensten, siehe 63.10
- Bereitstellung von Audio- oder Video-Datenhosting für Streaming- oder Download-Dienste (d. h. insbesondere Datenspeicherung und -versand), ohne die Rechte an den Audio- oder Videoinhalten erworben zu haben, siehe 63.10.9
- Tätigkeiten von Web-Suchportalen, siehe 63.91.0
- Tätigkeiten von Journalistinnen, Journalisten, Bloggerinnen und Bloggern, deren Inhalte von Dritten veröffentlicht werden, siehe 90.11.4
- Tätigkeiten von Schauspielerinnen, Schauspielern und anderen darstellenden Künstlerinnen und Künstlern, siehe 90.20
- Tätigkeiten von Bibliotheken und Archiven, siehe 91.11.0 und 91.12.0
- Tätigkeiten von Glücksspiel-Webseiten, siehe 92.00.3
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 60 | Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten |
| Gruppe | 60.3 | Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten |
| Klasse | 60.39 | Sonstige Verbreitung von Medieninhalten |
| Unterklasse | 60.39.9 | Sonstige Verbreitung von Medieninhalten a. n. g. |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 60.39.9 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 47.91.9teilweise – Bereitstellung von E-Books via Streaming- oder Download-Diensten durch Internet-Einzelhandel
- 63.11.0teilweise – Hosting von Streaming- oder Download-Diensten für E-Books
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Weitere Unterklassen von 60.39
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.