WZ-Code 60.39.2
Betrieb von Content-Sharing-Websites
Der WZ-Code 60.39.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Content-Sharing-Websites“. Er gehört zur Klasse 60.39 (Sonstige Verbreitung von Medieninhalten) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 60.39.2?
Umfasst
- Betrieb von Webseiten zur gemeinsamen Nutzung von Inhalten (z. B. Wiki-Webseiten, soziale Netzwerke), auf denen von den Nutzenden erstellte und bearbeitete Inhalte veröffentlicht werden und die nicht der redaktionellen Verantwortung und Kontrolle unterliegen
Umfasst nicht
- Veröffentlichung von Texten, Fotos und anderen Inhalten ohne Video durch Influencerinnen, Influencer, Bloggerinnen und Blogger, siehe 58.19.0
- Herstellung von Vlogs, siehe 59.11.1
- Betrieb von Musik-Streamingdiensten, siehe 60.10.0
- Tätigkeiten von Nachrichtenagenturen, siehe 60.31.0
- Betrieb von Blogging-Plattformen, siehe 60.39.3
- Bereitstellung von Datenverarbeitungsinfrastruktur und Hosting-Diensten, siehe 63.10
- Tätigkeiten von Web-Suchportalen, siehe 63.91.0
- Tätigkeiten von Journalistinnen, Journalisten, Bloggerinnen und Bloggern, deren Inhalte von Dritten veröffentlicht werden, siehe 90.11.4
- Tätigkeiten von Bibliotheken und Archiven, siehe 91.11.0 und 91.12.0
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 60 | Rundfunkveranstalter, Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten |
| Gruppe | 60.3 | Nachrichtenagenturen und sonstige Verbreitung von Medieninhalten |
| Klasse | 60.39 | Sonstige Verbreitung von Medieninhalten |
| Unterklasse | 60.39.2 | Betrieb von Content-Sharing-Websites |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 60.39.2 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 63.12.0teilweise – Betrieb von Content-Sharing-Websites
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 60.39.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Internetseiten zum Teilen von Videos und Bildern, Betrieb von
- Website oder Plattform von Inhalten, Betrieb von
Weitere Unterklassen von 60.39
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.