WZ-Code 90.31.9
Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Der WZ-Code 90.31.9 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.“. Er gehört zur Klasse 90.31 (Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 90.31.9?
Umfasst
- Betrieb von Literaturhäusern und Lesebühnen
- Betrieb von künstlerischen Einrichtungen zur Unterstützung des Schaffens in der bildenden Kunst a. n. g.
Umfasst nicht
- Einzelhandel mit Gemälden und Skulpturen (Tätigkeiten von kommerziellen Kunstgalerien), siehe 47.69.9
- Betrieb von Bars, Kneipen und ähnlichen Einrichtungen, die auch Live-Musik und Tanzveranstaltungen anbieten können, aber überwiegend Getränke ausschenken, siehe 56.30
- Betrieb von Kinos, siehe 59.14.0
- Tätigkeiten von Künstleragenturen, siehe 74.99.1
- Casting-Tätigkeiten, siehe 78.10.0
- Reservierung und Verkauf von Eintrittskarten für Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste, siehe 82.40.1
- Betrieb von künstlerischen Spielstätten für das eigene Ensemble, siehe 90.20
- Betrieb von Museen aller Art, siehe 91.21.0
- Betrieb von Tanzflächen und Ballsälen, in denen der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit ist, siehe 93.29.9
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 90 | Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst |
| Gruppe | 90.3 | Erbringung von Dienstleistungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste |
| Klasse | 90.31 | Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste |
| Unterklasse | 90.31.9 | Betrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g. |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 90.31.9 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 90.04.2teilweise – Betrieb von sonstigen Einrichtungen für künstlerische Darbietungen (z. B. Literaturhäuser)
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Weitere Unterklassen von 90.31
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.