WZ-Code 94.11.0
Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände

Der WZ-Code 94.11.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände“. Er gehört zur Klasse 94.11 (Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände) im Abschnitt T. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 94.11.0?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Organisationen, die sich im Wesentlichen mit der Entwicklung und Förderung eines bestimmten Wirtschaftszweigs, einschließlich der Landwirtschaft, oder - ohne Rücksicht auf den Wirtschaftszweig - mit dem Wirtschaftswachstum und der wirtschaftlichen Lage eines bestimmten geografischen Gebiets oder einer bestimmten Gebietskörperschaft befassen:
  • Tätigkeiten von Zusammenschlüssen solcher Vereinigungen
  • Tätigkeiten von Handelskammern, Innungen und ähnlichen Organisationen
  • Verbreitung von Informationen, Vertretung vor staatlichen Stellen, Öffentlichkeitsarbeit und Tarifverhandlungen durch Wirtschafts- und Arbeitgeberorganisationen

Umfasst nicht

  • staatliche Wirtschaftsförderung, -ordnung und -aufsicht, siehe 84.13.0
  • Tätigkeiten von Berufsorganisationen, siehe 94.12.0
  • Tätigkeiten von Arbeitnehmervereinigungen, siehe 94.20.0
  • Tätigkeiten von sonstigen Verbänden und Vereinigungen a. n. g., siehe 94.99
  • Tätigkeiten von internationalen Organisationen mit Verwaltungscharakter, siehe 99.00.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittTErbringung von sonstigen Dienstleistungen
Abteilung94Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Gruppe94.1Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
Klasse94.11Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände
Unterklasse94.11.0Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 94.11.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 94.11.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 94.11.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Arbeitgeberverbände
  • Bundesverband der Deutschen Industrie
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
  • Deutscher Industrie- und Handelstag
  • Fachverbände der Industrie, des Handels, des Handwerks
  • Handelskammern
  • Handelsverbände
  • Handwerkskammern
  • Handwerksverbände
  • Industrie- und Handelskammern
  • Industrieverbände
  • Innungen
  • Innungsverbände
  • Kreishandwerkerschaften
  • Landwirtschaftskammern
  • Landwirtschaftsverbände
  • Normenausschüsse (Wirtschaftsverbände)
  • Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsvertretungen
  • Tarifgemeinschaft deutscher Länder
  • Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
  • Waldbesitzerverbände
  • Weinbauverbände
  • Wirtschaftsverbände
  • Wirtschaftsvertretungen, öffentlich-rechtliche
  • Zentralverband des Deutschen Handwerks

Nicht sicher, ob 94.11.0 passt?

Beschreiben Sie den Unternehmensgegenstand und lassen Sie den passenden WZ-Code ermitteln, kostenlos in der Demo oder automatisiert per API für viele Datensätze.

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.