WZ-Code 94.12.0
Berufsorganisationen

Der WZ-Code 94.12.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Berufsorganisationen“. Er gehört zur Klasse 94.12 (Berufsorganisationen) im Abschnitt T. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 94.12.0?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Organisationen, die sich in erster Linie mit einer bestimmten wissenschaftlichen Disziplin, einem Beruf oder technischen Fachgebiet befassen (z. B. Vereinigungen von Ärztinnen und Ärzten, Juristinnen und Juristen, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Ingenieurinnen und Ingenieuren, Architektinnen und Architekten)
  • Tätigkeiten von Vereinigungen von Fachleuten, die sich wissenschaftlich, akademisch oder kulturell betätigen (z. B. Vereinigungen von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Malerinnen und Malern, Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Art, Journalistinnen und Journalisten)
  • Verbreitung von Informationen, Festlegung und Überwachung von Normen für die Berufsausübung, Vertretung vor staatlichen Stellen, Öffentlichkeitsarbeit von Berufsorganisationen

Umfasst ferner

  • Gelehrtenvereinigungen

Umfasst nicht

  • Bildungsmaßnahmen durch Berufsorganisationen, siehe Abteilung 85
  • Tätigkeiten von Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, siehe 94.11.0
  • Tätigkeiten von Gewerkschaften, siehe 94.20.0
  • Tätigkeiten von sonstigen Vereinigungen a. n. g., siehe 94.99

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittTErbringung von sonstigen Dienstleistungen
Abteilung94Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen, ohne Sozialwesen und Sport
Gruppe94.1Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen
Klasse94.12Berufsorganisationen
Unterklasse94.12.0Berufsorganisationen

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 94.12.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 94.12.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 94.12.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Anwaltskammern
  • Anwaltvereine
  • Apothekerkammern (nicht Bundesapothekerkammer)
  • Apothekervereine
  • Ärztekammern
  • Ärzteverbände
  • Bauernverbände
  • Berufsvertretungen, öffentlich-rechtliche
  • Bund Deutscher Architekten
  • Bundesapothekerkammer
  • Deutscher Anwaltverein
  • Gelehrtenvereinigungen
  • Hartmannbund (Verband der Ärzte Deutschlands)
  • Journalistenverbände
  • Kassenärztliche Vereinigungen
  • Kassenzahnärztliche Vereinigungen
  • Komponistenverbände
  • Notarkammern
  • Öffentlich-rechtliche Berufsvertretungen
  • Rechtsanwaltskammern
  • Steuerberaterverbände
  • Tierärztekammern
  • Verband der Ärzte Deutschlands (Hartmannbund)
  • Verein Deutscher Ingenieure
  • Zahnärztekammern
  • Zahnärzteverbände

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.