WZ-Code 10.11.2
Schlachten von Rindern
Der WZ-Code 10.11.2 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Schlachten von Rindern“. Er gehört zur Klasse 10.11 (Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 10.11.2?
Umfasst
- Betrieb von Schlachthäusern, in denen Rinder geschlachtet sowie Rindfleisch zugerichtet und verpackt wird
- Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch, in Form von Tierkörpern
- Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Rindfleisch, in Form von Teilstücken
Umfasst ferner
- Gewinnung von aus Schlachthäusern stammenden Rinderfellen und -häuten (z. B. durch Fällung und Salzen)
- Ausschmelzen und Raffinieren von Fett von Rindern
- Verarbeitung von frischen, gekühlten oder gefrorenen genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen von Rindern
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln |
| Gruppe | 10.1 | Schlachten und Fleischverarbeitung |
| Klasse | 10.11 | Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel |
| Unterklasse | 10.11.2 | Schlachten von Rindern |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 10.11.2 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 10.11.0teilweise – Schlachten von Rindern
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 10.11.2
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Abhäuterei, Rinder
- Ausbeinen (Schieren) von Rindern
- Ausbeinen von Fleisch (Auslösen des Fleisches aus Tierkörpern, -hälften oder -vierteln), Rinder
- Auslassen von tierischen Fetten (Talgschmelzen und Schmalzsiedereien) (ohne Auslassen von Geflügelfett), Rinderfette
- Darmschleimereien (nicht von Geflügel); Rinderdärme
- Darmverwertung (nicht von Geflügel), Rinder
- Fleischerei (Schlachterei für Rinder)
- Fleischzerleger, Rinder (Auslösen des Fleisches aus Tierkörpern, -hälften oder -vierteln)
- Frischfleisch, Rinder, Herstellung in Schlachthäusern (nicht von Geflügel)
- Futterknochenschrot von Rindern, Herstellung
- Gefrierfleisch, Rind, Herstellung in Schlachthäusern (nicht von Geflügel)
- Grieben, Rind Herstellung
- Großschlächtereien; Rinder (nicht von Geflügel)
- Häute, Rinder, Gewinnung in Schlachthäusern (nicht von Geflügel)
- Innerei-Fleischerei, Kutteln von Rindern
- Kalbfleisch, Rindfleisch, (frisch, gekühlt, gefroren), Herstellung
- Knochenmehl von Rindern, Herstellung (nicht Tierkörperbeseitigung)
- Kommunale Schlachthöfe zum Schlachten von Rindern
- Lohnschlächter, Rinder (nicht Geflügel)
- Naturdärme von Rindern, Gewinnung
- Premier Jus, Herstellung
- Rindfleisch, Herstellung in Schlachthäusern (nicht von Geflügel)
- Rohe Häute und Felle von Rindern, Gewinnung
- Schlachthäuser zum Schlachten von Rindern
- Schlachthöfe zum Schlachten von Rindern
- Schlachtnebenprodukte von Rindern, Gewinnung u. Verarbeitung
- Secunda Jus ( aus Rindertalg), Herstellung
- Speisetalg von Rindern, Herstellung
- Talg (Speise-) von Rindern, Herstellung
- Talgschmelzen durch Auslassen von Rinderfett
- Viehschlachtung von Rindern
- Zerlegen von Rinderfleisch (Zerlegen von Tierkörpern in ihre verwertbaren Großbestandteile)
- Zerlegungsbetrieb zum Zerlegen von Rindern
Weitere Unterklassen von 10.11
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.