WZ-Code 10.11.9
Schlachten von Tieren a. n. g.

Der WZ-Code 10.11.9 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Schlachten von Tieren a. n. g.“. Er gehört zur Klasse 10.11 (Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 10.11.9?

Umfasst

  • Betrieb von Schlachthäusern, in denen geschlachtet sowie Fleisch zugerichtet und verpackt wird: Lamm, Schaf, Ziege, Pferd, Esel, Kaninchen, Hammel, Kamel usw.
  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch a. n. g., in Form von Tierkörpern
  • Herstellung von frischem, gekühltem oder gefrorenem Fleisch a. n. g., in Form von Teilstücken

Umfasst ferner

  • Schlachten und Verarbeiten von Walen an Land oder auf Spezialschiffen
  • Gewinnung von aus Schlachthäusern stammenden Fellen und Häuten a. n. g. (z. B. durch Fällung und Salzen)
  • Ausschmelzen und Raffinieren von genießbaren tierischen Fetten a. n. g.
  • Verarbeitung von Schlachtnebenerzeugnissen a. n. g.
  • Erzeugung von Hautwolle

Umfasst nicht

  • Auslassen von genießbaren Geflügelfetten, siehe 10.12.0
  • Herstellung von getrocknetem, gesalzenem oder geräuchertem Fleisch und von Fleischerzeugnissen, siehe 10.13
  • Verpacken von Fleisch, siehe 82.92.0

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittCVerarbeitendes Gewerbe
Abteilung10Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
Gruppe10.1Schlachten und Fleischverarbeitung
Klasse10.11Schlachten, ohne Schlachten von Geflügel
Unterklasse10.11.9Schlachten von Tieren a. n. g.

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 10.11.9 entspricht diesem Code der WZ 2008:

  • 10.11.0teilweise – Schlachten von Lämmern, Schafen, Ziegen, Pferden und sonstigen Tieren (ohne Schweine und Rinder)

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 10.11.9

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis) (Auswahl, 45 insgesamt):

  • Abhäuterei (nicht Rinder oder Schweine)
  • Ausbeinen (Schieren) von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (ohne Schweine, Rinder, Geflügel)
  • Ausbeinen von Fleisch (Auslösen des Fleisches aus Tierkörpern, -hälften oder -vierteln), nicht Rinder und Schweine
  • Auslassen von tierischen Fetten (Talgschmelzen und Schmalzsiedereien) (ohne Auslassen von Geflügelfett), nicht Rinder- oder Schweinefette
  • Darmschleimereien (nicht von Geflügel), Schafsdärme; nicht Rinder- oder Schweinedärme
  • Darmverwertung (nicht von Geflügel), nicjt Rinder oder Schweine
  • Fleisch, Herstellung in Schlachthäusern (nicht von Geflügel, Rindern oder Schweinen)
  • Fleischerei (Schlachterei für andere Tiere die keine Schweine, Rinder oder Geflügel sind)
  • Fleischzerleger (Auslösen des Fleisches aus Tierkörpern, -hälften oder -vierteln; nicht Rinder, Schweine oder Geflügel)
  • Frischfleisch (von Kaninchen, Wild u.Ä.), Herstellung
  • Frischfleisch, Herstellung in Schlachthäusern (nicht von Rindern, Schweinen oder Geflügel)
  • Futterknochenschrot (nicht von Schweinen, Rindern odern Geflügel), Herstellung
  • Gefrierfleisch (von Kaninchen, Wild u.Ä.), Herstellung
  • Gefrierfleisch, Herstellung in Schlachthäusern (nicht von Schweinen, Rindern oder Geflügel)
  • Grieben (nicht von Schweinen, Rindern oder Geflügel) Herstellung
  • Großschlächtereien (nicht von Schweinen, Rindern oder Geflügel)
  • Großschlächtereien (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Häute, Gewinnung in Schlachthäusern (nicht von Schweinen, Rindern oder Geflügel)
  • Hautwolle, Erzeugung
  • Innerei-Fleischerei, Kutteln von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Rindern, Schweinen, Geflügel)
  • Kaninchenfleisch, Herstellung
  • Kaninchenschlachtung
  • Knochenmehl von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Rindern, Schweinen, Geflügel), Herstellung (nicht Tierkörperbeseitigung)
  • Kommunale Schlachthöfe (Schlachten von Kaninchen, Wild u.Ä.; nicht von Geflügel)
  • Kommunale Schlachthöfe zum Schlachten von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)
  • Lohnschlächter (nicht Schweine, Rinder oder Geflügel)
  • Lohnschlächter (von Kaninchen, Wild u.Ä.)
  • Naturdärme von Schafen, Ziegen und anderen Tieren, Gewinnung (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)
  • Pferdefleisch, Zerteilen, Tiefgefrieren (Schlachthaus)
  • Rohe Häute und Felle von Schafen, Ziegen und anderen Tieren, Gewinnung (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)
  • Schlachten von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)
  • Schlachthäuser zum Schlachten von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)
  • Schlachthöfe zum Schlachten von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)
  • Schlachtnebenprodukte von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel), Gewinnung u. Verarbeitung
  • Schmalz von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel), Herstellung
  • Schmalzsiedereien zum Auslassen von Fett von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)
  • Secunda Jus (nicht vom Schwein oder Rind), Herstellung
  • Speisetalg von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel), Herstellung
  • Talg (Speise-) von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel), Herstellung
  • Talgschmelzen durch Auslassen von Fett von Schafen, Ziegen und anderen Tieren (nicht von Schweinen, Rindern, Geflügel)

Weitere Unterklassen von 10.11

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.