WZ-Code 10.85.0
Herstellung von Fertiggerichten
Der WZ-Code 10.85.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Herstellung von Fertiggerichten“. Er gehört zur Klasse 10.85 (Herstellung von Fertiggerichten) im Abschnitt C. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 10.85.0?
Umfasst
- Diese Unterklasse umfasst die Herstellung von fertigen (d. h. zubereiteten, gewürzten und gekochten) Gerichten. Diese Gerichte werden verarbeitet und haltbar gemacht (z. B. durch Tiefkühlen oder Verpacken in Konservendosen) und sie sind für den Wiederverkauf verpackt und gekennzeichnet, d. h. diese Klasse umfasst nicht die Zubereitung von Gerichten zum sofortigen Verzehr (z. B. in Restaurants oder von Catering-Unternehmen zubereitete Speisen). Um als Gericht zu gelten, müssen diese Lebensmittel mindestens zwei verschiedene Hauptzutaten enthalten (außer Würzmittel usw.).
- Herstellung von Fleischfertiggerichten (einschließlich Geflügel)
- Herstellung von Fischfertiggerichten, einschließlich "Fish and Chips"
- Herstellung von Nudel- und Reisgerichten
- Herstellung von Gemüsegerichten
- Herstellung von gefrorener oder auf andere Weise haltbar gemachter Pizza und Croque Monsieur
Umfasst nicht
- Herstellung von frischen Nahrungsmitteln oder solchen mit weniger als zwei Zutaten: siehe die entsprechende Unterklasse in Abteilung 10
- Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln aus Obst und Gemüse, siehe 10.39.0
- Herstellung von nicht haltbaren zubereiteten Nahrungsmitteln, siehe 10.89.0
- Großhandel mit Fertiggerichten, siehe 46.38.9
- Einzelhandel mit Fertiggerichten, siehe 47.11.1, 47.11.2 und 47.27.0
- Zubereitung von Speisen zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen und alsbaldigen Verzehr, siehe Abteilung 56
- Tätigkeiten des Event-Catering und Vertrags-Catering, siehe 56.21.0 und 56.22.0
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | C | Verarbeitendes Gewerbe |
| Abteilung | 10 | Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln |
| Gruppe | 10.8 | Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln |
| Klasse | 10.85 | Herstellung von Fertiggerichten |
| Unterklasse | 10.85.0 | Herstellung von Fertiggerichten |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 10.85.0 entspricht diesem Code der WZ 2008:
- 10.85.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 10.85.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Fertiggerichte, tiefgefroren (aus Fisch bestehend), Herstellung
- Fertiggerichte, tiefgefroren (aus Fleisch bestehend), Herstellung
- Fertigpizzas, Herstellung
- Fischfertiggerichte, Herstellung
- Fleischfertiggerichte, Herstellung
- Gemüsefertiggerichte, Herstellung
- Nahrungsmittelzubereitungen anderweitig nicht genannt, Herstellung
- Pizza, haltbar gemacht, Herstellung
- Ravioli, Herstellung
- Snacks (mit mindestens 20% Fischanteil), Herstellung
- Snacks (mit mindestens 20% Fleischanteil), Herstellung
- Snacks (mit mindestens 20% Teigwarenanteil), Herstellung
- Tiefkühlkost (Fertiggerichte aus mehreren Komponenten bestehend), Herstellung
- Tiefkühlkost (tafelfertige Fischgerichte), Herstellung
- Tiefkühlpizzas, Herstellung
- Tortellini, Herstellung
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.