WZ-Code 56.11.3
Imbissstuben u. Ä.
Der WZ-Code 56.11.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Imbissstuben u. Ä.“. Er gehört zur Klasse 56.11 (Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä.) im Abschnitt I. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 56.11.3?
Umfasst
- Tätigkeiten von Bewirtungsstätten, die keine oder wenig Sitzgelegenheiten aufweisen und von denen ein eng begrenztes Sortiment von Speisen mit oder ohne Ausschank von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben wird:
- • Würstchenbuden u. ä. Fast-Food-Einrichtungen
- • Imbissstuben
Umfasst ferner
- Betrieb von Take-away-Restaurants in einem Supermarkt, sofern sie von separaten Einheiten betrieben werden, die nicht Teil des Supermarktes sind
Umfasst nicht
- Einzelhandel mit Lebensmitteln durch Verkaufsautomaten, siehe Gruppe 47.2
- Betrieb von Speisewagen als integrierter Bestandteil von Eisenbahnunternehmen, siehe 49.11.0
- mobile Gastronomie, siehe 56.12
- Catering für Veranstaltungen, siehe 56.21.0
- Bewirtungsleistungen auf Lizenzbasis, siehe 56.22.0
- Tätigkeiten von Verpflegungsdienstleistern (z. B. für Verkehrsbetriebe), siehe 56.22.0
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | I | Gastgewerbe |
| Abteilung | 56 | Gastronomie |
| Gruppe | 56.1 | Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä. |
| Klasse | 56.11 | Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä. |
| Unterklasse | 56.11.3 | Imbissstuben u. Ä. |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 56.11.3 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 56.10.3teilweise – Imbissstuben u. Ä. (ausgenommen mobile Gastronomie)
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 56.11.3
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Abgabe von Speisen und Getränken im Ladengeschäft zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen
- Bewirtungsstätten (Imbisshallen)
- Bistros (Imbisshallen)
- Bratwurststand (nicht mobil)
- Cafeterias, als Imbisshallen betrieben
- Carry-out-Pizzerias
- Dönerbuden
- Drive-in-Schnellimbiss
- Fast-food-Restaurants (Imbisshallen)
- Fast-Food-Restaurants mit wenigen oder keinen Sitzgelegenheiten
- Fischbratereien, als Imbisshallen betrieben
- Gyrosstand, fester Stand
- Hähnchenbratereien, als Imbisshallen betrieben
- Imbisshallen
- Imbisskiosk (Kiosk mit Gelegenheit zum Verzehr an Ort und Stelle), wobei der Verkauf von Speisen und Getränken den Schwerpunkt bildet
- Imbisstuben
- Pizza to go (nicht von mobilen Gastronomieständen oder -wägen)
- Pizzerias, als Imbisshallen betrieben
- Schnellimbiss (nicht fahrbar)
- Schwimmbad-Kiosk (sofern als Imbiss)
- Schwimmbadkiosk (unter den Voraussetzungen laut Erläuterung)
- Snack-Bars (Imbisshallen)
- Stehimbiss (Imbisshallen)
- Stehimbiss (nicht fahrbar)
- Take-away-Pizzerias
Weitere Unterklassen von 56.11
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.