WZ-Code 58.12.0
Verlegen von Zeitungen

Der WZ-Code 58.12.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Verlegen von Zeitungen“. Er gehört zur Klasse 58.12 (Verlegen von Zeitungen) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 58.12.0?

Umfasst

  • Verlegen von Zeitungen
  • Alle möglichen Formen des Verlegens (in gedruckter, digitaler, analoger oder sonstiger Form) werden berücksichtigt.
  • ANWENDUNGSREGEL
  • Zeitungen (einschließlich Werbezeitungen) sollten unter redaktioneller Verantwortung und Kontrolle stehen, mindestens viermal wöchentlich erscheinen oder regelmäßig aktualisiert werden, hauptsächlich aus literarischen Werken journalistischer Art mit Nachrichtenbezug bestehen, und dem Zweck dienen, die breite Öffentlichkeit zu informieren. Wird das Produkt sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form veröffentlicht, so wird die Häufigkeit der Veröffentlichung auf der Grundlage der Erscheinungshäufigkeit der gedruckten Version beurteilt.

Umfasst ferner

  • Verlegen von Werbezeitungen

Umfasst nicht

  • Produktion von Fernseh- oder Videonachrichtensendungen, siehe 59.11.2
  • Tätigkeiten von Nachrichtenagenturen, siehe 63.31.0
  • Tätigkeiten von Fotojournalistinnen und -journalisten, die ihre selbst erstellten Inhalte nicht selbst veröffentlichen, siehe 74.20.1
  • Tätigkeiten von Journalistinnen und Journalisten, deren Inhalte von Dritten veröffentlicht werden, siehe 90.11.3

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittJVerlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten
Abteilung58Verlagswesen
Gruppe58.1Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software
Klasse58.12Verlegen von Zeitungen
Unterklasse58.12.0Verlegen von Zeitungen

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 58.12.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 58.13.0vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 58.12.0

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitungen)
  • Sonntagszeitungen, Verlag
  • Tageszeitungen, Verlag
  • Verlag von Tageszeitungen
  • Verlag von Wochen- und Sonntagszeitungen
  • Verlegen einer Zeitung über das Internet
  • Verlegen von Anzeigenblättern, mindestens viermal wöchentliches Erscheinen
  • Verlegen von Werbezeitungen, mindestens viermal wöchentliches Erscheinen
  • Wochen- und Sonntagszeitungen, Verlag
  • Zeitungen (Tageszeitungen), Verlag
  • Zeitungen (Wochen- und Sonntagszeitungen), Verlag
  • Zeitungsverlag (Tageszeitungen)
  • Zeitungsverlag (Wochenzeitung, Sonntagszeitung)

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.