WZ-Code 90.11.3
Journalismus

Der WZ-Code 90.11.3 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Journalismus“. Er gehört zur Klasse 90.11 (Literarisches Schaffen und Musikkomposition) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.

Was gehört zu 90.11.3?

Umfasst

  • Tätigkeiten von Journalistinnen und Journalisten, deren Inhalt von Dritten veröffentlicht wird

Umfasst nicht

  • Herstellung und Nachbearbeitung von Filmen und Videofilmen, siehe 59.11 und 59.12.0
  • Tätigkeiten von Fotojournalistinnen und -journalisten, siehe 74.20.1
  • Tätigkeiten von selbstständigen Schriftstellerinnen und Schriftstellern, siehe 90.11.2

Einordnung in der WZ 2025

AbschnittSKunst, Sport und Erholung
Abteilung90Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst
Gruppe90.1Kunstschaffende Tätigkeiten
Klasse90.11Literarisches Schaffen und Musikkomposition
Unterklasse90.11.3Journalismus

Herkunft aus der WZ 2008

Der Code 90.11.3 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:

  • 90.03.5vollständig

Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.

Stichwörter zu 90.11.3

Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):

  • Berichterstatter/innen, selbstständige (Journalistinnen und Journalisten)
  • Berichterstatter/innen, selbstständige (Journalistinnen und Journalisten) (nicht Tätigkeiten des Selbstverlags)
  • Berichterstattung-Blogs für Dritte
  • Fernsehberichterstatter/innen, selbstständige
  • Feuilletonist(en/innen), selbstständige
  • Feuilletonist(en/innen), selbstständige (nicht Tätigkeiten des Selbstverlags)
  • Hörfunkberichterstatter/innen, selbstständige
  • Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen, sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht
  • Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen, sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht (nicht Tätigkeiten des Selbstverlags)
  • Korrespondenten, selbstständige
  • Online-Blogs mit journalistischer Berichterstattung, Erstellung für Dritte
  • Pressefotografinnen und Pressefotografen, sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht
  • Reiseberichterstatter/innen (Reiseberichte, in selbstständiger Tätigkeit)
  • Reiseberichterstatter/innen (Reiseberichte, in selbstständiger Tätigkeit) (nicht Tätigkeiten des Selbstverlags)
  • Reporter/innen, selbstständige (Journalistinnen und Journalisten)
  • Rundfunkberichterstatter/innen, selbstständige
  • Sportberichterstatter/innen
  • Sportberichterstatter/innen (nicht Tätigkeiten des Selbstverlags)
  • Zeitungsberichterstatter/innen (Journalistinnen und Journalisten), selbstständige
  • Zeitungsberichterstatter/innen (Journalistinnen und Journalisten), selbstständige (nicht Tätigkeiten des Selbstverlags)

Weitere Unterklassen von 90.11

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.