WZ-Code 90.11.1
Musikkomposition und -bearbeitung
Der WZ-Code 90.11.1 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Musikkomposition und -bearbeitung“. Er gehört zur Klasse 90.11 (Literarisches Schaffen und Musikkomposition) im Abschnitt S. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 90.11.1?
Umfasst
- Tätigkeiten selbstständiger Komponistinnen und Komponisten
- Tätigkeiten selbstständiger Musikbearbeiterinnen und -bearbeiter
- Verfassen von Kompositionen oder Musikbearbeitung im Auftrag anderer
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | S | Kunst, Sport und Erholung |
| Abteilung | 90 | Kunstschaffende Tätigkeiten und Tätigkeiten in der darstellenden Kunst |
| Gruppe | 90.1 | Kunstschaffende Tätigkeiten |
| Klasse | 90.11 | Literarisches Schaffen und Musikkomposition |
| Unterklasse | 90.11.1 | Musikkomposition und -bearbeitung |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 90.11.1 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 90.03.1teilweise – Tätigkeiten selbstständiger Komponistinnen, Komponisten, Musikbearbeiterinnen und Musikbearbeiter
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 90.11.1
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Komponist(en/innen), selbstständige
- Musikbearbeiter/innen, selbstständige
- Musikproduzenten
- Tonsetzer/innen, selbstständige
Weitere Unterklassen von 90.11
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.