WZ-Code 58.13.0
Verlegen von Zeitschriften
Der WZ-Code 58.13.0 ist in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025) die Unterklasse „Verlegen von Zeitschriften“. Er gehört zur Klasse 58.13 (Verlegen von Zeitschriften) im Abschnitt J. Die ersten vier Stellen entsprechen der europäischen NACE Rev. 2.1, die fünfte Stelle ist die deutsche Unterklasse.
Was gehört zu 58.13.0?
Umfasst
- Verlegen von Fachzeitschriften und anderen Zeitschriften
- Verlegen von Radio- und Fernsehprogrammzeitschriften
- Alle möglichen Formen des Verlegens (in gedruckter, digitaler, analoger oder sonstiger Form) werden berücksichtigt.
- ANWENDUNGSREGEL
- Die Veröffentlichung einer periodisch oder regelmäßig aktualisierten Sammlung von Informationen sollte unter redaktioneller Verantwortung und Kontrolle erfolgen, hauptsächlich aus literarischen Werken mit journalistischem Charakter bestehen und dem Zweck dienen, die breite Öffentlichkeit zu informieren. Fachzeitschriften und andere Zeitschriften erscheinen seltener als viermal pro Woche. Wird das Produkt sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form veröffentlicht, so wird die Häufigkeit der Veröffentlichung auf der Grundlage der Erscheinungshäufigkeit der gedruckten Version beurteilt.
Umfasst nicht
- Produktion von Fernseh- oder Videonachrichtensendungen, siehe 59.11.2
- Verbreitung von Medieninhalten über Blogs, siehe 60.39.3
- Tätigkeiten von Fotojournalistinnen und -journalisten, die ihre selbst erstellten Inhalte nicht selbst veröffentlichen, siehe 74.20.1
- Tätigkeiten von Journalistinnen und Journalisten, deren Inhalte von Dritten veröffentlicht werden, siehe 90.11.3
Einordnung in der WZ 2025
| Abschnitt | J | Verlagswesen, Rundfunk sowie Erstellung und Verbreitung von Medieninhalten |
| Abteilung | 58 | Verlagswesen |
| Gruppe | 58.1 | Verlegen von Büchern und Zeitungen sowie sonstiges Verlagswesen, ohne Software |
| Klasse | 58.13 | Verlegen von Zeitschriften |
| Unterklasse | 58.13.0 | Verlegen von Zeitschriften |
Herkunft aus der WZ 2008
Der Code 58.13.0 hat in der WZ 2025 eine andere Nummer als früher oder fasst Teile mehrerer alter Codes zusammen. Er geht hervor aus:
- 58.14.0vollständig
Alte Codes umschlüsseln: WZ 2008 → WZ 2025 übersetzen oder im Ratgeber WZ 2008 auf WZ 2025 umschlüsseln.
Stichwörter zu 58.13.0
Tätigkeiten aus dem amtlichen Stichwortverzeichnis zur WZ 2025 (Destatis):
- Copyright-Dienstleistungen für das Verlegen von Zeitschriften
- Fachzeitschriften, Verlag
- Illustrierte Zeitschriften, Verlag
- Internet Portale (Online-Veröffentlichung von Zeitschriften)
- Jugendzeitschriften, Verlag
- Kundenzeitschriften, Verlag
- Magazine, Verlag
- Mitteilungsblätter, amtliche, Verlag
- Modezeitschriften, Verlag
- Musikzeitschriften, Verlag
- Programmzeitschriften, Verlag
- Rätselhefte, Verlag
- Rätselzeitschriften, Verlag
- Romanhefte, Verlag
- Sportzeitschriften, Verlag
- Unterhaltende Zeitschriften, Verlag
- Verlag von allgemeinen Zeitschriften
- Verlag von Fachzeitschriften
- Verlag von Zeitschriften
- Verlegen von Anzeigenblättern, weniger als viermal wöchentliches Erscheinen
- Verlegen von Werbezeitungen, weniger als viermal wöchentliches Erscheinen
- Wissenschaftliche Zeitschriften, Verlag
- Zeitschriften (Fachzeitschriften), Verlag
- Zeitschriften, Verlag
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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (Stand 2026-07-04); Erläuterungstexte in vorläufiger Fassung. Überblick: WZ 2025 im Überblick.