WZ-Code Gastronomie und Hotellerie: die WZ-2025-Codes für Restaurant, Café, Hotel und Ferienwohnung

Aktualisiert 30. September 20269 Min. Lesezeitvon WZ 2025 API · paulibytes UG

Den WZ-Code für Gastronomie und Hotellerie finden Sie in Abschnitt I „Gastgewerbe“ der WZ 2025. Abteilung 55 umfasst die Beherbergung, Abteilung 56 die Gastronomie. Welche der 26 Unterklassen passt, hängt von Details ab: Gibt es Service am Tisch? Ist das Restaurant auch für Passanten offen? Wird die Wohnung für weniger oder mehr als ein Jahr vermietet? Außerdem stehen zwei alte WZ-2008-Nummern heute für etwas ganz anderes.

55 · Beherbergung56 · Gastronomie55.10.1Hotel55.20.2Ferienwohnung56.11.1Restaurant56.11.4Café56.30.1Kneipe

WZ-Code Gastronomie und Hotellerie im Überblick

Die Tabelle ordnet typischen Betriebsarten die fünfstellige Unterklasse der WZ 2025 zu. Entscheidend ist die Haupttätigkeit. Ein Hotel, dessen Restaurant einen großen Teil des Umsatzes bringt, bleibt ein Hotel. Gasthöfe führt das amtliche Stichwortverzeichnis bei 55.10.3; lebt ein Betrieb dagegen vor allem von der Küche und kaum von Übernachtungen, spricht die Haupttätigkeit für die Gastronomie.

BetriebsartWZ 2025Amtlicher Titel
Hotel mit Restaurant, auch für Passanten55.10.1Hotels (ohne Hotels garnis)
Hotel ohne Restaurant, höchstens Frühstück55.10.2Hotels garnis
Gasthof mit Gästezimmern55.10.3Gasthöfe
Pension, Essen nur für Hausgäste55.10.4Pensionen
Ferienwohnung, Ferienhaus, Privatzimmer55.20.2Ferienzimmer, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Feriendörfer
Jugendherberge, Hostel, Berghütte55.20.3Jugendherbergen, Hostels und Hütten
Campingplatz, Zeltplatz, Glamping55.30.1Camping- und Biwakplätze
Stellplatz nur für Wohnmobile55.30.2Stellplätze für Wohnmobile
Möblierte Wohnung oder Wohnheim, unter einem Jahr55.90.0Sonstige Beherbergungsstätten
Buchungsportal für Unterkünfte55.40.0Vermittlungstätigkeiten für Beherbergungsdienstleistungen
Restaurant mit Service am Tisch56.11.1Restaurants mit Bedienung
Selbstbedienungsrestaurant56.11.2Restaurants mit Selbstbedienung
Imbiss, Dönerladen, Take-away56.11.3Imbissstuben u. Ä.
Café, Konditorei-Café56.11.4Cafés
Eisdiele56.11.5Eissalons
Imbisswagen auf Jahrmärkten56.12.1Mobile Gastronomie auf Jahrmärkten u. Ä.
Foodtruck, Street-Food-Stand56.12.2Sonstige mobile Gastronomie
Catering für Hochzeit, Firmenfeier, Konferenz56.21.0Event-Caterer
Kantine, Mensa, Schulverpflegung56.22.0Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
Kneipe, Weinstube, Biergarten mit Ausschank56.30.1Schankwirtschaften
Diskothek, Tanzlokal56.30.2Diskotheken und Tanzlokale mit Getränkeausschank
Cocktailbar, Shisha-Lounge56.30.3Bars und Vergnügungslokale
Bierzelt, Glühweinstand56.30.4Ausschank von Getränken auf Jahrmärkten u. Ä.
Portal für Tischreservierung56.40.0Vermittlungstätigkeiten für gastronomische Dienstleistungen

Die Titel stammen aus dem amtlichen Verzeichnis der WZ 2025 des Statistischen Bundesamtes. Alle 983 Unterklassen mit Erläuterungen stehen in der Liste der WZ-2025-Codes. Wie Abschnitt, Abteilung und Unterklasse zusammenhängen, erklärt WZ 2025 im Überblick.

Beherbergung: Hotel, Pension, Ferienwohnung, Camping

Die erste Frage lautet: Gibt es Service vor Ort? Die Klasse 55.10 „Hotels, Gasthöfe und Pensionen“ setzt tägliche Reinigung, Bettenmachen und Betreuung der Gäste vor Ort voraus. Fehlt das, verweisen die Erläuterungen auf die Klasse 55.20 „Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten“.

Hotel, Hotel garni, Gasthof, Pension

Innerhalb von 55.10 entscheidet die Verpflegung. Ein Hotel mit Restaurant, das auch Passanten offensteht, gehört zu 55.10.1. Wer kein Restaurant betreibt und höchstens Frühstück serviert, führt ein Hotel garni (55.10.2). Ein Gasthof hat einen öffentlichen Gastraum, aber in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume und erhält 55.10.3. Eine Pension gibt Speisen und Getränke nur an Hausgäste ab: 55.10.4.

Ferienwohnung, Hostel, Erholungsheim

Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Ferienzimmer, in denen es keine Verpflegung, aber eine Kochgelegenheit gibt, gehören zu 55.20.2. Das gilt auch für Privatquartiere mit weniger als neun Betten und für Ferienparks. Jugendherbergen, Hostels und Berghütten mit einfacher Ausstattung haben mit 55.20.3 einen eigenen Code. Erholungs- und Ferienheime, die nur einem bestimmten Personenkreis offenstehen, zum Beispiel Betriebsangehörigen oder Vereinsmitgliedern, fallen unter 55.20.1.

Campingplatz und Wohnmobilstellplatz

Bei Campingplätzen kommt es darauf an, ob Zelte erlaubt sind. Camping- und Zeltplätze, Glamping-Unterkünfte und Biwakplätze gehören zu 55.30.1, auch wenn dort zusätzlich Wohnmobile stehen dürfen. Ein Platz ausschließlich für Wohnmobile und Wohnwagen, auf dem kein Zelt aufgebaut werden darf, erhält 55.30.2. Winterstellplätze gehören nicht dazu. Für sie verweisen die Erläuterungen auf 52.21.9 im Verkehrsbereich.

Ferienwohnung oder Wohnungsvermietung: die Ein-Jahres-Grenze

Ob eine Wohnung zur Beherbergung oder zum Grundstücks- und Wohnungswesen gehört, hängt von der Mietdauer ab. Alle Unterklassen in 55.10 und 55.20 schließen die Bereitstellung von Wohnungen „zur längerfristigen Nutzung von einem Zeitraum von mindestens einem Jahr“ aus. Diese Vermietung gehört zu 68.20.1 „Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen“.

Unter einem Jahr bleibt die Vermietung in Abteilung 55, und zwar auch dann, wenn es sich nicht um eine Ferienwohnung handelt. Möblierte Wohnungen und Apartments auf Zeit sowie Studierenden- und Berufstätigenwohnheime gehören zu 55.90.0 „Sonstige Beherbergungsstätten“. In der WZ 2008 gehörte die Bereitstellung von Wohnungen für weniger als ein Jahr noch zu 68.20.1. Für Immobiliengesellschaften mit einem Bestand an Kurzzeitapartments kann sich der WZ-Code deshalb ändern, obwohl das Geschäft gleich geblieben ist. Im KYC-Bestand lohnt sich hier ein zweiter Blick, weil der Umsteigeschlüssel den alten Code 68.20.1 nicht eindeutig zuordnet.

Restaurant, Imbiss, Café und Eisdiele

Die Klasse 56.11 umfasst Betriebe, die überwiegend Speisen anbieten. Ob die Gäste vor Ort essen, die Speisen mitnehmen oder geliefert bekommen, spielt laut Erläuterung keine Rolle. Ein Restaurant mit eigenem Lieferdienst bleibt also ein Restaurant. Die Unterklassen trennen nach Bedienform und Angebot:

  • Restaurant mit Bedienung: 56.11.1. Dazu zählen auch Gasthäuser ohne Beherbergungsschwerpunkt, Pizzerien mit Service und Bistros.
  • Selbstbedienungsrestaurant: 56.11.2, zum Beispiel Buffetrestaurants, Fast-Food-Restaurants mit vielen Sitzplätzen oder Autobahnraststätten mit Selbstbedienung.
  • Imbiss: 56.11.3 gilt für Betriebe mit keinen oder wenigen Sitzplätzen und einem eng begrenzten Angebot. Gemeint sind Dönerläden, Würstchenbuden, Take-away-Pizzerien und Drive-in-Imbisse.
  • Café: 56.11.4 umfasst Betriebe, die vor allem Kaffee, Tee und Kakao anbieten, dazu oft Kuchen, Torten oder Frühstück.
  • Eisdiele: 56.11.5 für Eissalons, die vor allem Speiseeis und wenige Getränke anbieten, auch zum Mitnehmen.

Restaurants in Hotels, Bahnhöfen oder auf Schiffen gehören nur dann zu 56.11, wenn eine eigene Einheit sie betreibt. Führt das Hotel sein Restaurant selbst, zählt es zur Beherbergung.

Mobile Gastronomie und Catering

Mit der WZ 2025 hat die mobile Gastronomie eine eigene Klasse 56.12 bekommen. Imbisswagen, Eiswagen und Stände auf Jahrmärkten, Volksfesten und Märkten gehören zu 56.12.1. Foodtrucks, Kaffeewagen und Street-Food-Stände außerhalb von Jahrmärkten erhalten 56.12.2. Wird der Foodtruck für eine bestimmte Veranstaltung gebucht, ist das Catering und fällt unter 56.21.0.

Beim Catering kommt es darauf an, wofür der Vertrag geschlossen wird. Der Event-Caterer bewirtet zu einem bestimmten Anlass an einem Ort, den der Kunde vorgibt: 56.21.0. Dazu gehören Hochzeits- und Konferenzcatering, Partyservice und Mietkoch. Wer dagegen für einen bestimmten Zeitraum liefert oder eine Kantine auf Lizenzbasis betreibt, gehört zu 56.22.0. Darunter fallen Betriebskantinen, Mensen, Schulverpflegung, Essen auf Rädern und Caterer für Fluggesellschaften. Wer verderbliche Lebensmittel wie Sandwiches oder Suppen herstellt, statt Gäste zu verpflegen, ist kein Caterer. Dafür verweisen die Erläuterungen auf 10.89.0 im Verarbeitenden Gewerbe.

Kneipen und Bars: Ausschank von Getränken

Steht der Getränkeausschank im Vordergrund, gilt die Klasse 56.30. Sie hat fünf Unterklassen:

  • 56.30.1 Schankwirtschaften: Kneipen, Weinstuben, Vereinsheime, Getränkeausschank ohne begleitendes Unterhaltungsprogramm.
  • 56.30.2 Diskotheken und Tanzlokale, sofern der Ausschank von Getränken die Haupttätigkeit ist.
  • 56.30.3 Bars, die Cocktails und Longdrinks mixen, sowie Vergnügungslokale mit Programm, etwa Live-Musik.
  • 56.30.4 Ausschank auf Jahrmärkten, Volksfesten und Weihnachtsmärkten, zum Beispiel Bierzelte und Glühweinstände.
  • 56.30.9 Sonstiger Ausschank: Teestuben, Saftbars, mobile Getränkestände außerhalb von Jahrmärkten.

Clubs gehören nicht immer zur Gastronomie. Ist der Getränkeausschank nicht die Haupttätigkeit eines Tanzlokals, verweisen die Erläuterungen auf 93.29.9 bei Unterhaltung und Erholung. Musikclubs, die regelmäßig Live-Konzerte veranstalten, gehören zu 90.31.3 „Live-Musikspielstätten, Musikclubs und ähnliche soziokulturelle Zentren“. Eine Kneipe mit gelegentlicher Live-Musik bleibt dagegen in 56.30.

Grenzfälle: Bäckerei-Café, Lieferdienst, Buchungsportal

Bäckerei mit Café oder Konditorei-Café

Eine Bäckerei mit eigener Backstube gehört auch mit eigenem Laden zur Herstellung von Backwaren, 10.71.0. Die Erläuterungen nehmen jedoch das Erwärmen von Backwaren für den sofortigen Verzehr aus und verweisen dafür auf Abteilung 56. Wird die Konditorei als Café betrieben und steht der Verzehr vor Ort im Vordergrund, ist 56.11.4 einschlägig. Eine Filiale, die nur vorgebackene Teiglinge aufbackt und verkauft, gehört zum Einzelhandel 47.24.0.

Lieferdienste und Food-Plattformen

Bei der Essenslieferung unterscheidet die WZ 2025 drei Fälle. Wer selbst kocht und liefert, bleibt in Abteilung 56. Wer fremde Mahlzeiten zustellt, gehört zu 53.20.4 „Lieferdienste“. Online-Plattformen, über die Nutzer eine Lebensmittellieferung bestellen, nennen die Erläuterungen bei 53.30.0. Vermittelt eine Plattform Bestellungen bei Restaurants, ohne selbst zu liefern, führt das Stichwortverzeichnis „Lieferdienste ohne eigene Lieferung“ bei 56.40.0. Portale für Tischreservierung, Restaurantgutscheine oder die Vermittlung von Caterern, die selbst keine Speisen anbieten, gehören zu 56.40.0.

Buchungsportale und Reisebüros

Für Unterkünfte gilt Entsprechendes. Wer gegen Provision Hotelzimmer oder Ferienwohnungen vermittelt, ohne selbst zu beherbergen, gehört zu 55.40.0. Ob das über eine App, eine Website oder am Telefon geschieht, ist egal. Reisebüros und Reiseveranstalter, die Unterkunft, Anreise und Verpflegung kombinieren, bleiben bei 79.11.0 und 79.12.0.

Was sich gegenüber der WZ 2008 geändert hat

Die Klasse 56.10 der WZ 2008 ist in zwei Klassen aufgeteilt worden: 56.11 für ortsfeste Betriebe und 56.12 für mobile Gastronomie. Aus 56.29 wurde 56.22. Die Vermittlung von Unterkünften und gastronomischen Dienstleistungen stand früher bei den Reisebüros und Reservierungsdiensten und hat jetzt eigene Codes in Abschnitt I.

TätigkeitWZ 2008WZ 2025
Restaurant mit Bedienung56.10.156.11.1
Imbissstube56.10.3 (Teil)56.11.3
Imbisswagen, Foodtruck56.10.3 (Teil)56.12.1 / 56.12.2
Café56.10.456.11.4
Eissalon56.10.5 (Teil)56.11.5
Kantine, Großcatering56.29.056.22.0
Ausschank auf Jahrmärkten56.30.1 (Teil)56.30.4
Vergnügungslokal56.30.456.30.3
Ferienhaus, Ferienwohnung55.20.355.20.2
Privatquartier55.90.155.20.2
Jugendherberge, Hütte55.20.455.20.3
Campingplatz55.30.055.30.1 / 55.30.2
Wohnung auf Zeit, unter einem Jahr68.20.1 (Teil)55.90.0
Vermittlung von Unterkünften79.11.0 / 79.90.0 (Teil)55.40.0
Vermittlung gastronomischer Dienstleistungen79.90.0 (Teil)56.40.0

Vorsicht bei zwei Nummern, die es in beiden Ausgaben gibt, aber mit anderem Inhalt. 55.20.3 stand in der WZ 2008 für Ferienhäuser und Ferienwohnungen, heute für Jugendherbergen, Hostels und Hütten. 56.30.4 war früher das Vergnügungslokal, heute steht die Nummer für den Ausschank auf Jahrmärkten. Wer solche Codes ungeprüft übernimmt, ordnet eine Ferienwohnung als Hostel ein. Alte Imbiss-, Eissalon- und Campingcodes teilen sich auf mehrere neue Unterklassen auf. Hier entscheidet die tatsächliche Tätigkeit. Weitere Verschiebungen zeigt der Vergleich WZ 2025 vs. WZ 2008.

So finden Sie den Code für Ihren Betrieb

  1. Haupttätigkeit bestimmen. Übernachtung oder Essen? Speisen oder Getränke? Es zählt, womit der Betrieb den größten Teil seiner Wertschöpfung erzielt. Umsatzanteile sind eine brauchbare Näherung.
  2. Die Merkmale der Unterklasse prüfen. In der Hotellerie sind das Service vor Ort, ein Restaurant für Passanten und eine Mietdauer unter einem Jahr. In der Gastronomie sind es Bedienung, Sitzplätze, ein fester Standort und ob der Vertrag für einen Anlass oder für einen Zeitraum gilt.
  3. Alte Codes nicht blind übernehmen. Besonders 55.20.3 und 56.30.4 haben heute eine andere Bedeutung.

Mit einer kurzen Beschreibung Ihres Betriebs geht es schneller: Die WZ 2025 API ermittelt den WZ-Code automatisch und nennt die passende Unterklasse in Echtzeit. Banken, Versicherer und Zahlungsdienstleister mit vielen Gastronomiekunden im Bestand können so auch ganze Listen klassifizieren. Die manuelle Suche beschreibt der Artikel WZ-Code ermitteln.

Mit der Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte hat der WZ-Code nichts zu tun. Das Gaststättenrecht ist nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG von der Gesetzgebung des Bundes ausgenommen und damit Sache der Länder. Wo ein Land kein eigenes Gesetz erlassen hat, gilt nach Art. 125a Abs. 1 GG das Gaststättengesetz des Bundes weiter. Ob und welche Erlaubnis Sie brauchen, klärt die zuständige Gewerbebehörde.

Häufige Fragen zum WZ-Code in der Gastronomie

Welchen WZ-Code hat ein Restaurant?
Ein Restaurant mit Bedienung am Tisch gehört in der WZ 2025 zu 56.11.1, ein Selbstbedienungsrestaurant zu 56.11.2. Imbisse mit wenigen oder keinen Sitzplätzen und schmalem Angebot fallen unter 56.11.3. In der WZ 2008 hieß die Klasse noch 56.10.
Welcher WZ-Code gilt für die Vermietung einer Ferienwohnung?
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Privatzimmer, in denen es keine Verpflegung, aber eine Kochgelegenheit gibt, gehören zu 55.20.2. Wird eine Wohnung für mindestens ein Jahr vermietet, ist es keine Beherbergung mehr, sondern 68.20.1. Für Wohnungen auf Zeit unter einem Jahr, die keine Ferienunterkunft sind, gilt 55.90.0.
Welchen WZ-Code hat ein Café?
Cafés, die vor allem Kaffee, Tee und Kakao mit Kuchen oder Frühstück anbieten, gehören zu 56.11.4. Das gilt auch für Konditoreien, die als Café betrieben werden. Steht der Getränkeausschank klar im Vordergrund, verweisen die Erläuterungen auf 56.30.9.
Welcher WZ-Code gilt für einen Lieferdienst oder eine Bestellplattform?
Liefert ein Restaurant die selbst zubereiteten Speisen aus, bleibt es in Abteilung 56. Ein Lieferdienst, der fremde Mahlzeiten zustellt, gehört zu 53.20.4. Online-Plattformen, über die Nutzer eine Lebensmittellieferung bestellen, nennen die Erläuterungen bei 53.30.0. Vermittelt eine Plattform Bestellungen bei Restaurants, ohne selbst zu liefern, führt das Stichwortverzeichnis „Lieferdienste ohne eigene Lieferung“ bei 56.40.0; dort stehen auch Portale für Tischreservierungen.
Welchen WZ-Code hat ein Hotel?
Ein Hotel mit eigenem, auch für Passanten zugänglichem Restaurant gehört zu 55.10.1. Hotels ohne Restaurant, die höchstens Frühstück anbieten, sind Hotels garnis mit 55.10.2. Gasthöfe haben 55.10.3, Pensionen 55.10.4. Diese vier Codes gab es mit gleicher Nummer schon in der WZ 2008.
Quellen